Insekten und Ungeziefer in Lebensmitteln müssen klar und deutlich gekennzeichnet werden!

Update 28.03.2023: Die EU-Kommission hat auf die Petition „Insekten und Ungeziefer in Lebensmitteln müssen klar und deutlich gekennzeichnet werden!“ ausführlich geantwortet. Die zweiseitige Stellungnahme der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist hier einsehbar:

Reply to a petition_ref insect DE

Darin bestätigt die EU-Kommission, dass die Frage der Allergenität von Insekten in Lebensmitteln noch nicht abschließend geklärt ist: „Es gibt allerdings nur begrenzte und nicht eindeutige epidemiologische Erkenntnisse hinsichtlich des Potenzials von als Lebensmittel verwendeten Insekten, eine Primärsensibilisation hervorzurufen, die zu allergischen Reaktionen führen kann.“ Um belastbare epidemiologische Nachweise zu erlangen, würden noch bis August 2026 Forschungsprojekte durchgeführt. „Ein Arbeitspaket konzentriert sich auf Gesundheit und Verdauung; die Frage der Allergenität wird in einem anderen Arbeitspaket behandelt, das sich mit der Optimierung der Ernährungsumstellung befasst.

Laut der EU-Kommission liege der Cyanidgehalt des entfetteten Grillenpulvers sowohl unter den Schwellenwerten, die ein potenzielles Gesundheitsrisiko darstellten, als auch unter den Cyanidgehalten anderer handelsüblicher Lebensmittel. Ferner betont die EU-Kommission, dass entsprechend einer EU-Verordnung verpflichtende Informationen über Lebensmittel an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen seien, außerdem klar und leicht verständlich zu sein hätten.

Abschließend kommt die EU-Kommission zu dem Schluss: „Die aktuellen EU-Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmitteln gewährleisten, dass Verbraucherinnen und Verbraucher eine fundierte Auswahl treffen können, wenn sie Lebensmittel kaufen, die von der EU zugelassene Insekten enthalten.


Update 02.02.2023: Das ungarische Landwirtschaftsministerium ändert die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung, um sicherzustellen, dass Produkte, die Insektenproteine enthalten, für den Verbraucher klar erkennbar sind. Die Verschärfung sieht vor, dass die Inhaltsstoffe (Insekten) auf der Verpackung deutlich angegeben werden müssen. Diese Produkte müssen dann in den Geschäften getrennt in separaten Regalen ausgestellt werden. Landwirtschaftsminister István Nagy (Fidesz), betonte, dass Ungarn die Entscheidung der EU-Kommission, Insekten in Lebensmitteln zuzulassen, nicht mittrage. Man wolle die traditionellen Essgewohnheiten der Ungarn bewahren und „keinen Müll essen“, so der Minister.


Gibt es etwas ekelerregenderes als Käfer, Würmer, Larven und anderes Ungeziefer in Lebensmitteln zu sich zu nehmen? Wohl kaum, wenn es aber nach den menschenverachtenden Plänen der radikalen Klimafanatiker und des globalistischen „Weltwirtschaftsforums“ (WEF) von Klaus Schwab geht, sollen wir genau das tun, natürlich um dadurch die angeblich kurz bevorstehende „Klimakatastrophe“ abzuwenden. Und so verwundert es kaum noch, dass die EU jetzt erlaubt hat, dass uns fast unbemerkt Insekten unter das Essen gemischt werden können. Wir dürfen uns das nicht gefallen lassen!

Zwei neue Durchführungsverordnungen der EU-Kommission erlauben seit Anfang 2023 die Beimischung von Hausgrillen und Getreideschimmelkäfern in Lebensmitteln. Sie dürfen jetzt eingefroren, getrocknet und zu Pulver verarbeitet in zahlreichen Lebensmitteln enthalten sein, unter anderem in Brot und Teigwaren, Nudeln, Pizzas, Keksen, Kartoffelerzeugnissen, bierähnlichen Getränken, Suppen, Schokolade und Fleischzubereitungen. So dürfen 100 Gramm „Fleisch“ ab sofort bis zu fünf Gramm Insekten beinhalten.

Besonders perfide und hinterrücks: Es ist diesen Produkten auf den ersten Blick gar nicht anzusehen, dass sie aus Ungeziefer bestehen. Lediglich auf der Packungsrückseite finden sich im Kleingedruckten bei den Inhaltsstoffen Hinweise wie „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“.

Dabei steht noch nicht einmal abschließend fest, welche Allergien die zugelassenen Insekten hervorrufen können. Die EU-Kommission prüft laut der Durchführungsverordnung derzeit erst noch „die Möglichkeiten, die nötigen Forschungsarbeiten zur Allergenität von Hausgrillen durchzuführen“. Bekannt ist, dass die Insekten allergische Reaktionen bei Menschen auslösen können, die gegen Krebstiere und Hausstaubmilben allergisch sind. Gesundheitliche Risiken bestehen auch mit Hinblick auf die hohe Belastung mit Pflanzenschutzmitteln und Insektiziden. Denn die erlaubte Mischung an Insektenpulver enthält bis zu fünf Milligramm Cyanid pro Kilogramm.

Wer sich von Grillen, Käfern und ähnlichem Ungeziefer ernähren will, der kann das gerne tun. Aber es braucht eine eindeutige und auf den ersten Blick erkennbare Kennzeichnung solcher Produkte. Denn die breite Masse wird niemals freiwillig zu diesen „Lebensmitteln“ greifen. Solange der Konsument eine informierte Kaufentscheidung treffen kann und die Insekten nicht durch eine irreführende Produktgestaltung, wie sie die EU momentan zulässt, mehr oder weniger heimlich beigemischt werden, wird der freie Markt und der Wettbewerb unter den Anbietern dafür sorgen, dass insektenhaltige Lebensmittel die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden.

Genau das wäre der Albtraum von Klaus Schwab, dem WEF und den radikalen Klimafanatikern, die uns in ihrem menschenverachtenden Wahn zum Essen von Ungeziefer zwingen wollen und die nichts so sehr fürchten wie den freien Markt und informierte Bürger. Fordern wir deshalb mit anbei stehender Petition die EU-Kommission auf, eine auf den ersten Blick erkennbare Kennzeichnungspflicht auf der Packungsvorderseite für insektenhaltige Lebensmittel einzuführen. Lassen wir nicht zu, dass uns Grillen und Käfer in subtiler Weise unter das Essen gemischt werden! Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese dringende Petition für menschenwürdige Lebensmittel.

Vielen Dank!


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