Keine Abtreibungen auf Kosten der Allgemeinheit!

Die Zahl der Abtreibungen in der Schweiz steigt von Jahr zu Jahr dramatisch an. Mittlerweile ist es quasi eine ganze Kleinstadt jährlich, die ausgelöscht wird, noch bevor ihre Bewohner das Licht der Welt erblicken. Doch anstatt diesem blutigen Trend endlich Einhalt zu gebieten und alles zu tun, um das Lebensrecht der Ungeborenen zu schützen, sollen jetzt auch noch die Kosten für das Geschäft mit dem Tod der Allgemeinheit aufgebürdet werden. Die radikalen Feministen feiern es schon als „Fortschritt der Gesellschaft“, dass bald das Blut der unschuldigen Kinder an uns allen klebt. Das dürfen wir nicht zulassen!

Seit Einführung der Fristenlösung 2003 sind in der Schweiz offiziellen Angaben zufolge über 250.000 Kinder durch Abtreibung ermordet worden, Tendenz steigend. Die Abtreibungsrate lag zuletzt, die Dunkelziffer nicht miteingerechnet, bei 7,3 pro 1.000 Frauen, was mehr als 12.000 Abtreibungen pro Jahr entspricht – ein tragischer neuer Allzeitrekord. Damit wird in der Schweiz jedes Jahr vor unseren Augen sozusagen die Bevölkerung einer ganzen Kleinstadt getötet. Jede einzelne dieser Abtreibungen bedeutet den gewaltsamen Tod eines unschuldigen und wehrlosen Kindes mit einer unsterblichen Seele und einem von Gott gegebenen Recht auf Leben.

Eigentlich sollte man erwarten dürfen, dass angesichts dieser besorgniserregenden Entwicklung nun seitens der Politik alles dafür getan würde, jeder einzelnen Abtreibung entgegenzuwirken und Perspektiven für das Leben aufzuzeigen. Doch das genaue Gegenteil dessen ist der Fall; es werden noch mehr Anreize für Abtreibung gesetzt: Nun sollen ab 2027 Abtreibungen in der Schweiz auch noch für die abtreibende Mutter kostenlos werden, sprich, die Kosten in Höhe von bis zu 2.500 Franken sollen allen Beitragszahlern der Krankenkassen aufgebürdet werden. Mit anderen Worten: Wir alle sollen zu finanziellen Beihilfetätern für den grausamen Massenmord an den ungeborenen Kindern gemacht werden. Das sieht das sogenannte „Kostendämpfungspaket 2“ für das Gesundheitswesen vor, auf das sich das Parlament im März 2025 geeinigt hat.

Dass es weder im Nationalrat noch im Ständerat einen Aufschrei oder auch nur eine nennenswerte Debatte zu dieser unerträglichen Vergesellschaftung des Abtreibungsunrechts gegeben hat, liegt wahrscheinlich daran, wie perfide die lebensfeindlichen Feministen die Kostenübernahme im Gesetz versteckt haben. Eigentlich sieht das Gesetz vor, dass die Krankenkassen bei Schwangeren von Beginn an – und nicht mehr erst ab der 13. Woche – alle medizinischen Kosten übernehmen müssen. Wer will da schon dagegen sein? Wer denkt aber auch schon daran, dass im Sinne dieses Gesetzes nun Abtreibungen, die bis zur 12. Woche straffrei sind, als „Gesundheitsfürsorge in der Schwangerschaft“ gelten? Das Gleichbehandlungsgebot in der Verfassung gebe es vor, dass Schwangere, die abtreiben wollten, nicht anders behandelt werden dürften als Schwangere, die sonst eine medizinische Behandlung in Anspruch nähmen, behauptet das Bundesamt für Gesundheit. Was für eine lebensverachtende und absolut zynische Aussage!

Abtreibung ist keine Gesundheitsfürsorge! Sie ist der bewusste Mord an einem unschuldigen und wehrlosen Kind! Das Töten eines Menschen kann niemals Gesundheitsfürsorge sein; es ist das genaue Gegenteil von Gesundheitsfürsorge. Wir dürfen zu diesem himmelschreienden Unrecht nicht schweigen, wie es das Parlament – bewusst oder unbewusst – getan hat. Protestieren wir mit anbei stehender Petition an die für Gesundheit zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (SP) dagegen, dass uns zukünftig die Kosten für Abtreibungen auferlegt werden sollen. Wir wollen keine Beihilfetäter sein! Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese wichtige Petition für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder und setzen Sie damit ein eindeutiges Zeichen: Abtreibung nicht in unserem Namen und nicht mit unseren Krankenkassenbeiträgen!

Herzlichen Dank im Namen der Ungeborenen!


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