Schluss mit der Pop-up-Moschee der iranischen Mullahs in Frankfurt!

Update 30.03.2026: Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat sich für die Einreichung Petition bedankt und darauf geantwortet. Das Antwortschreiben ist hier in voller Länge einsehbar:

WG_ Einreichung Petition – Anfrage an das Bundesministerium des Innern

Darin heißt es: „Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern gehen sämtlichen sicherheitsrelevanten Hinweisen auch im Zusammenhang mit dem aktuellen Versammlungsgeschehen konsequent nach und bewerten diese fortlaufend. Sie stehen hierzu in engem Austausch.

Für die Durchsetzung des Versammlungsrechts und die Bewertung des Gefahrenpotentials einer konkreten Versammlung sowie für die Feststellung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten sind die Behörden des betroffenen Bundeslandes im jeweiligen Einzelfall zuständig.

An einer Aufenthaltsbeendigung sind eine Vielzahl von Behörden im Bund und in den Ländern beteiligt. Zu den beteiligten Behördengehören insbesondere die Ausländerbehörden der Länder, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Polizeibehörden in den Ländern und die Bundespolizei.

Zu etwaigen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bezüglich des hier genannten Personenkreises kann das BMI keine Auskunft erteilen. Bei personenbezogenen Anfragen dürften die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, insbesondere deren Persönlichkeitsrechte gegenüber dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiegen und einer Übermittlung entgegenstehen.


Es klingt nach einem Schildbürgerstreich und wäre so wohl in keinem anderen Land der Welt denkbar: Nachdem das Bundesinnenministerium die Moschee radikaler Islamisten wegen Verbindungen zum iranischen Mullah-Regime und dessen Terrororganisationen geschlossen hat, machen diese in Frankfurt einfach mitten auf der Straße weiter und tyrannisieren die Bürger mit Straßenblockaden. Jetzt wurde sogar gerichtlich bestätigt, dass dieser Aberwitz rechtens sei. Dabei wäre die Lösung so einfach: Iranische Terror-Sympathisanten haben in Deutschland nichts verloren!

Es war als „knallharter Schlag“ gegen die Mullahs in Deutschland gedacht: Im Juli 2024 hatte das Bundesinnenministerium das „Islamische Zentrum Hamburg“ (IZH) verboten und die daran angeschlossenen Moscheen, darunter die Imam-Ali-Moschee“ in Frankfurt, geschlossen. Grund für das Verbot ist die Verbindung des IZH zum Mullah-Regime im Iran und der Terrororganisation Hisbollah im Libanon. Das IZH vertritt eine aggressive, radikal-islamische und anti-westliche Ideologie und strebt einen islamischen Gottesstaat nach iranischem Vorbild an. Nach Durchsuchungen im Zuge des Verbots wurden zahlreiche Beweise ausgewertet, die dies zweifelsfrei belegen.

Doch die Islamisten scherten sich nicht die Bohne um das Verbot und verlagerten ihren Moscheebetrieb ungeniert einfach mitten auf eine Hauptstraße in Frankfurt. Seit rund eineinhalb Jahren finden sich nun zweimal wöchentlich Dutzende Mitglieder der verbotenen Organisation vor der geschlossenen Moschee ein, bauen auf der Fahrbahn Pavillons auf und breiten Gebetsteppiche aus. Der Verkehr steht still oder muss von der Polizei aufwendig umgeleitet werden. Dann erschallen lautstark Koran-Rufe, islamische Gesänge und radikale Predigten. Seit Juli 2024 fanden fast 170 solcher Veranstaltungen statt und es ist kein Ende in Sicht. Das Ordnungsamt spricht bis dato von einer „Sperrzeit der Fahrbahn von rund 405 Stunden“ sowie von „Beeinträchtigungen von durchschnittlich etwa 450 Fahrgästen der betroffenen Buslinien pro Versammlung“.

Die Stadt Frankfurt wollte dem Mullah-Spuk ein Ende bereiten und die Versammlungen, die offiziell als Protestkundgebungen gegen die Schließung der Moschee angemeldet sind, für 2026 nicht mehr genehmigen. Doch die eigentlich verbotene Moschee-Gemeinde zog gegen diese Entscheidung vor Gericht und bekam vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof auch noch recht: Die Treffen dürfen weiterhin auf der Straße stattfinden – wegen des „hohen Rangs der Versammlungsfreiheit“. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) findet dieses Ergebnis zwar „schwer erträglich und kaum vermittelbar“, wie er sagt. Das eigentliche Problem will aber auch er offenbar nicht anpacken: Nämlich die Tatsache, dass man radikalen Terror-Sympathisanten aus dem Nahen Osten nicht mit lächerlichen Verboten, sondern nur mit knallharten Abschiebungen beikommen kann.

Nur ein völlig realitätsferner Bürokrat kann auf die Idee kommen, man könne die gefährliche Ideologie radikaler Islamisten einfach per Anordnung verbieten. Aber man kann die Bevölkerung davor bewahren, indem man die Grenzen schützt und alle Terrorunterstützer konsequent außer Landes schafft. Anhänger des Mullah-Regimes im Iran oder der Hisbollah im Libanon haben in Deutschland nichts verloren. Das Verbot des Bundesinnenministeriums ist ein Witz, solange die Mitglieder der verbotenen Organisation nicht abgeschoben werden. Fordern wir deshalb jetzt mit anbei stehender Petition Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) auf, dem Verbot endlich Taten folgen zu lassen und die Mitglieder der verbotenen Moschee abzuschieben, bevor diese noch mehr Schaden anrichten als „nur“ Straßenblockaden. Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese wichtige Petition, damit der Mullah-Spuk in Frankfurt endlich ein Ende nimmt.

Vielen Dank!


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