Deutsche christliche siebenfache Mutter darf nicht abgeschoben werden!

Islamische Intensivtäter brauchen sich in Deutschland kaum Sorgen machen, abgeschoben zu werden. Während die Behörden bei der Abschiebung von Schwerstkriminellen und Terroristen regelmäßig versagen, wollen sie nun ausgerechnet umso härter gegen eine christliche, volksdeutsche Mutter von sieben Kindern durchgreifen, die sich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Ein absurder Fall, der jegliches Maß und Vernunft vermissen lässt.

Liliya Klassen gehört der christlichen Glaubensgemeinschaft der Mennoniten an. Ihre Eltern und sämtliche Vorfahren sind Deutsche, Angehörige jener Minderheit, die in der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der heutigen Ukraine siedelte und von Stalin nach Kasachstan vertrieben wurde. Doch trotz Verfolgung und Vertreibung hat sich in den Mennoniten-Gemeinschaften das deutsche Volkstum bis heute erhalten. Liliya Klassen, ihr Mann und alle Kinder sprechen einen plattdeutschen Dialekt. 2020 beschließt die Familie von Kasachstan nach Deutschland zurückzukehren. Der Grund dafür war der pflegebedürftige Onkel des Familienvaters. Nachdem sich dessen Zustand verschlechtert hatte, erklärten sich Verwandte in Deutschland bereit, bei der Pflege privat zu unterstützen.

Dabei unterlief der Familie ein kleiner Fehler. Für Liliya wurde ein EU-Visum (Schengenvisum) anstelle eines deutschen Visums beantragt. Dieses berechtigt nicht dazu, im Anschluss an das Visum in der Bundesrepublik eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Eine Formalität, angesichts der Tatsache, dass Liliya wie ihre sämtlichen Vorfahren deutscher Volkszugehörigkeit ist. Doch für die bundesdeutsche Bürokratie gibt es im Jahre 2025 keine Volkszugehörigkeit mehr jenseits der willkürlich zusammengewürfelten Gruppe von Inhabern deutscher Reisepässe, zu der Liliya leider nicht gehört.

Knallhart lehnt das Ausländeramt den Antrag von Liliya auf eine Aufenthaltsgenehmigung ab. Sie wird aufgefordert, Deutschland bis zum 31. Juli 2025 freiwillig zu verlassen. Danach droht die zwangsweise Abschiebung, samt einem 30-monatigen Wiedereinreiseverbot. Bei der freiwilligen Rückkehr nach Kasachstan würde ein neues Visaverfahren voraussichtlich sechs Monate dauern. Erst dann könnte Liliya wieder zu ihrer Familie nach Deutschland zurückkehren. „Wir können das nicht verstehen“, sagt Vater Klassen. „Nur weil wir bei der Einreise einen Fehler gemacht haben, soll meine Frau jetzt von mir und unseren Kindern getrennt werden – obwohl sie Volksdeutsche ist, ihre gesamte Familie deutsch ist, und obwohl wir alle Deutsch sprechen.“ Besonders bemerkenswert: Erst vor kurzem berichtete die Presse staunend über Liliya Klassens Mutter Nina Dück, die gerade zum 100. Mal Uroma geworden war.

So werden also in Deutschland kinderreiche, christliche, deutsche Familien behandelt, während man bei islamischen Intensivtätern beide Augen zudrückt und äußerstes Verständnis für noch so kriminelle Laufbahnen aufbringt? Das dürfen wir nicht zulassen! Fordern wir mit anbei stehender Petition den Innenminister von Baden-Württemberg, Thomas Strobl (CDU) nachdrücklich auf, die Ausreiseaufforderung für Liliya Klassen umgehend aufzuheben und die christliche Mutter schnellstmöglich einzubürgern. Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese äußerst dringende Petition, damit diese gläubige Familie nicht willkürlich von den Behörden auseinandergerissen wird.

Herzlichen Dank und vergelt’s Gott!


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