Redefreiheit und Religionsfreiheit sind unverhandelbare Menschenrechte!

Update 21.10.2019: Der Präsidenten des EU-Parlaments, David Maria Sassoli, hat auf die Petition „Redefreiheit und Religionsfreiheit sind unverhandelbare Menschenrechte!“ geantwortet. Hier die Antwort im Wortlaut:

Sehr geehrte Dame,

sehr geehrter Herr,

das Referat Bürgeranfragen des Europäischen Parlaments bestätigt den Eingang Ihrer Nachricht an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Herrn David Maria Sassoli.

Unser Referat wurde beauftragt, Ihnen zu antworten.

Insoweit Sie sich auf die Europäische Bürgerinitiative Stop Extremism beziehen, möchten wir Sie auf die einschlägige Website der Europäischen Kommission aufmerksam machen. Dort finden Sie nicht nur Informationen zum aktuellen Bearbeitungsstand dieser Bürgerinitiative, sondern auch zu den vorgesehenen nächsten Verfahrensschritten.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass es sich bei dem auf der erwähnten Website angeführten „Rechtsaktentwurf“ keineswegs um einen dem Europäischen Parlament vorliegenden offiziellen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission handelt.

Insgesamt ist festzuhalten, dass mit einer Bürgerinitiative ein Thema auf die politische Tagesordnung gebracht wird, das die Kommission dazu verpflichtet, sich ernsthaft mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger auseinanderzusetzen, aber sie ist nicht dazu verpflichtet, der Initiative Folge zu leisten. Allerdings wird die Kommission in einem solchen Fall ihre Gründe für die Ablehnung klar und eindeutig darlegen.

Sollte die Kommission allerdings beschließen, auf eine Bürgerinitiative hin einen Vorschlag für eine Rechtsvorschrift anzunehmen, so durchläuft dieser das übliche Gesetzgebungsverfahren und muss daher von den gesetzgebenden Organen (im Allgemeinen dem Europäischen Parlament und dem Rat oder in einigen Fällen nur vom Rat) geprüft und gegebenenfalls angenommen werden.

Die entsprechenden Beratungen und Beschlussfassungen im parlamentarischen Verfahren sind von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments im Rahmen ihres freien Mandates (Artikel 2 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments) durchzuführen.

Wir hoffen, dass diese Informationen von Interesse für Sie sind, und danken Ihnen, dass Sie den Präsidenten des Europäischen Parlaments kontaktiert haben.

Mit freundlichen Grüßen

Referat Bürgeranfragen


Unter dem Vorwand, mehr Sicherheit schaffen zu wollen, greift der Staat schon seit Jahren immer weiter in die persönlichen Freiheiten seiner Bürger ein. Doch die jetzt vorgeschlagene EU-Anti-Extremismus-Richtlinie geht über das bekannte Maß an Überwachung weit hinaus. Sie zielt auf die weitestgehende Beseitigung der zentralen Grundvoraussetzungen der Demokratie selbst ab: der Redefreiheit und der Religionsfreiheit.

Hinter der vorgeschlagenen Anti-Extremismus-Richtlinie steckt der freiheitsfeindliche VereinSTOP EXTREMISM – International Institute on Extremism“ mit Sitz in Wien. Über eine EU-Bürgerinitiative soll der Entwurf der Richtlinie in das EU-Parlament eingebracht werden. Die dafür erforderlichen Unterschriften wurden bereits gesammelt. Die geplante Richtlinie sieht friedliche, aber als „intolerant gebrandmarkte Meinungsäußerungen als Unterstützung von „Extremismus an und will diese mit Strafen sanktionieren (Artikel 1 Absatz 3, sowie Artikel 13, 16 und 17 des Entwurfs). Vorgesehen sind Geldstrafen bis zu 20 Millionen Euro, Verlust der Arbeitsstelle, Entzug sämtlicher staatlicher Vergünstigungen, Ausschluss von Positionen des öffentlichen Lebens, Aufnahme in eine EU-Warnliste und ähnlich drakonische Strafen, die man sonst nur von totalitären Unrechtsregimen kennt.

Würde die Richtlinie im EU-Parlament verabschiedet, müsste künftig jeder fürchten, als Extremist abgestempelt und mit derartigen Strafen belangt zu werden, der beispielsweise eine Religion wie den Islam (Artikel 1 Absatz 2 (a), Anhang) kritisiert oder eine sexuelle Ausrichtung (Artikel 1 Absatz 2 (a), Artikel 4 Nummer 5 (a), (b), (f), Anhang) friedlich, aber kritisch hinterfragt. Jede friedliche Meinungsäußerung, die nicht dem politischen Mainstream entspricht, könnte so als „intolerant“, als „gefährlich“, als „Hassrede“ und sogar als „Extremismus“ eingestuft werden. Die Redefreiheit als Grundlagen unserer Demokratie gäbe es nicht mehr! Schlimmer noch: Wer beispielsweise auf Grund seines christlichen Glaubens nicht die relativistischen Grundsätze unterschreibt, denen zufolge angeblich jede Religion und jede sexuelle Ausrichtung gleich seien, der käme auf eine EU-Warnliste (Artikel 13), verlöre seinen Arbeitsplatz und würde vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Soll mit der Richtlinie etwa eine neue Christenverfolgung vorbereitet werden?

Dieser Angriff auf die Gewissensfreiheit in der EU muss unbedingt abgewehrt werden! Auch Minderheitsmeinungen müssen friedlich vertreten werden dürfen, ohne dass man Gefahr läuft, als „Extremist“ sanktioniert zu werden. Unsere Vorväter haben die Redefreiheit, die Glaubens- und Gewissensfreiheit, sowie die Demokratie teuer erkämpft. Geben wir diese Ideale nicht auf! Mit anbei stehender Petition wenden wir uns an das EU-Parlament und fordern es auf, die Anti-Extremismus-Richtlinie zu verwerfen. Bitte unterzeichnen auch Sie die Petition und verteidigen Sie damit unsere Grundrechte der Redefreiheit und der Religionsfreiheit!

Herzlichen Dank!


Petition an das EU-Parlament:

Sehr geehrter Herr Präsident,
sehr geehrte Abgeordnete,

die europäische Bürgerinitiative „Stop Extremism“ strebt den Erlass einer sogenannte Anti-Extremismus-Richtlinie an. Der veröffentlichte Entwurf dieser Richtlinie muss wohl jedoch selbst als extremistische Bestrebung eingestuft werden, da er auf die weitestgehende Beseitigung der zentralen Grundvoraussetzungen der Demokratie an sich abzielt: der Redefreiheit und der Religionsfreiheit.

Würde die Richtlinie im EU-Parlament verabschiedet, müsste künftig jeder fürchten, als Extremist abgestempelt zu werden, der beispielsweise eine bestimmte Religion (Artikel 1 Absatz 2 (a), Anhang) kritisiert oder eine sexuelle Ausrichtung (Artikel 1 Absatz 2 (a), Artikel 4 Nummer 5 (a), (b), (f), Anhang) friedlich, aber kritisch hinterfragt. Jede friedliche Meinungsäußerung, die nicht dem politischen Mainstream entspricht, könnte so als „intolerant“, als „gefährlich“, als „Hassrede“ und sogar als „Extremismus“ eingestuft werden. Die Redefreiheit als Grundlagen unserer Demokratie gäbe es nicht mehr! Schlimmer noch: Wer nicht die relativistischen Grundsätze unterschreibt, denen zufolge angeblich jede Religion und jede sexuelle Ausrichtung gleich seien, der käme auf eine EU-Warnliste (Artikel 13), verlöre seinen Arbeitsplatz und würde vom öffentlichen Leben ausgeschlossen, würde mithin mit drakonischen Strafen überzogen, die mit einem Rechtsstaat absolut unvereinbar sind.

Wir fordern Sie daher auf, diesen Angriff auf die Grundpfeiler unserer Demokratie abzuwehren und die Anti-Extremismus-Richtlinie, sollte sie ins EU-Parlament eingebracht werden, zu verwerfen.

Die 13323 Unterzeichner


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