Immunitätsnachweis und Impfpflicht verhindern – stoppt Spahns gefährlichen Vorschlag!

Update 22.09.2020: Der Deutsche Ethikrat lehnt – wie in der Petition gefordert – die Einführung von Corona-Immunitätsnachweisen gegenwärtig einstimmig ab. Alena Buyx, Vorsitzende des Gremiums, begründet die Ablehnung der Immunitätsnachweise damit, dass zum jetzigen Zeitpunkt wissenschaftlich nicht geklärt sei, ob – beziehungsweise in welchem Umfang – nach überstandener Infektion mit SARS-CoV-2 überhaupt eine Immunität ausgebildet wird und wie lange diese anhält. Außerdem seien Antikörpertests zum Nachweis einer Immunität gegen das Corona-Virus sehr unzuverlässig und würden häufig falsche Ergebnisse liefern, heißt es in der 50-seitigen Empfehlung des Ethikrates an die Bundesregierung.

Auch für den hypothetischen Fall, dass sich eine Immunität in Zukunft zweifelsfrei nachweisen ließe, lehnt die Hälfte der Ratsmitglieder staatlich kontrollierte Immunitätsbescheinigungen für die Wiedergewährung von Freiheitsrechten ab. Dies würde zum einen zu einer Zwei-Klassen-Gesellschaft führen, zum anderen einen Anreiz schaffen, sich absichtlich einem Infektionsrisiko auszusetzen.

Im Zweifel zugunsten der individuellen Freiheit […] Kollektive Güter dürfen nicht prinzipiell gegen Freiheitsrechte in Stellung gebracht werden“, so das abschließende Fazit des Deutschen Ethikrates, das ganz der Forderung aus der Petition und unseren gemeinsamen Wertevorstellungen entspricht: Freiheit statt Kollektivismus!


Der Vorschlag des deutschen Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU), einen Immunitätsnachweis für das Corona-Virus und damit verbunden, durch die Hintertür auch eine Impfpflicht einzuführen, stößt auf breite Kritik. Jetzt hat der Minister den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme dazu gebeten. Die Bundesregierung will eine gesetzliche Regelung dann vom Urteil des Ethikrats abhängig machen.

Konkret geht es um einen Passus im ersten Entwurf eines „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“: Darin heißt es, dass eine Person „wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität“ von etwaigen Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen „ganz oder teilweise ausgenommen werden kann“. Und weiter: „Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.

Übersetzt bedeutet dies: Wer keine Immunität dadurch nachweisen kann, dass er die Krankheit schon einmal hatte oder dagegen geimpft ist, dessen Grundrechte können massiv eingeschränkt werden. Beispielsweise könnte ihm verboten werden, seine Arbeit auszuüben oder Freizeitaktivitäten in der Öffentlichkeit nachzugehen. Dies käme dann de facto einem Impfzwang gleich.

Nicht umsonst wurde an diesem Vorhaben breite Kritik laut. Zum einen ist wissenschaftlich im Moment weder erwiesen, ob die Infektion mit dem Corona-Virus überhaupt zu einer Immunität führt und wenn ja, wie lange diese anhält, noch, ob das Corona-Virus nicht auch von Personen übertragen werden kann, die selber immun sind. Trotzdem wäre ein Immunitätsnachweis, mit dem man sich gewisse Freiheiten erkaufen kann, geradezu eine Einladung, sich beispielsweise auf „Corona-Partysabsichtlich mit dem Virus anzustecken, um dann als immun zu gelten. Zum anderen hat der Staat kein Recht, seine Bürger dazu zu zwingen, sich welche Substanz auch immer in den Körper injizieren zu lassen, auch nicht indirekt, durch den Entzug von Grundrechten. Noch dazu, wo die Gefahren völlig unabschätzbar sind, die von dem möglichen Corona-Impfstoff ausgehen, der jetzt im Eilverfahren, womöglich ohne ausreichende Tests und klinische Studien auf den Markt gebracht werden soll.

Aufgrund der anhaltenden Kritik hat Gesundheitsminister Spahn sein Vorhaben auf Eis gelegt und vorerst wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen, was aber nicht bedeutet, dass die Immunitätsnachweise vom Tisch sind. Spahn hält grundsätzlich an dieser Idee fest, will nun aber den Deutschen Ethikrat zu dem Thema befragen und hat in der Regierungskoalition vereinbart, eine gesetzliche Regelung vom Ausgang dieser Befragung abhängig zu machen.

Grundrechte gelten für alle Bürger, immer und überall, gerade in Krisenzeiten und unabhängig von Immunitätsnachweisen. Es ist eine Erpressung, die Bürger einer Zwangsimpfung unterziehen zu wollen und sie anderenfalls in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken oder ihnen sonstige Maßnahmen aufzuerlegen. Jedem Bürger muss es freistehen, sich impfen zu lassen. Die Gültigkeit der Grundrechte darf nicht davon abhängig gemacht werden. Diese Politik ist brandgefährlich! Fordern wir deshalb jetzt mit anbei stehender Petition den Deutschen Ethikrat auf, sich klar und eindeutig gegen den Immunitätsnachweis und eine damit verbundene Impfpflicht zu positionieren. Bitte unterzeichnen auch Sie diesen wichtigen Appell, und verteidigen Sie damit unsere Grundrechte und unsere körperliche Unversehrtheit gegen einen immer übergriffiger werdenden Staat!

Vielen Dank!


Petition an den Deutschen Ethikrat:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Sie beauftragt, die Frage der ethischen Vertretbarkeit seines Vorschlags, Immunitätsnachweise einzuführen, zu erörtern. Die Regierungskoalition will eine gesetzliche Regelung dann von Ihrem Urteil abhängig machen.

Dieser Vorschlag von Gesundheitsminister Spahn, Bürgern Grundrechte zu entziehen, die keine Immunität gegen eine bestimmte Krankheit durch Impfung oder überstandene Infektion nachweisen können, ist brandgefährlich. Zum einen wäre ein Immunitätsnachweis, mit dem man sich gewisse Freiheiten erkaufen kann, geradezu eine Einladung, sich beispielsweise auf „Corona-Partys“ absichtlich mit dem Virus anzustecken, um dann als immun zu gelten. Zum anderen hat der Staat kein Recht, seine Bürger dazu zu zwingen, sich welche Substanz auch immer in den Körper injizieren zu lassen, auch nicht indirekt, durch den Entzug von Grundrechten.

Grundrechte gelten für alle Bürger, immer und überall, gerade in Krisenzeiten und unabhängig von Immunitätsnachweisen. Es ist eine Erpressung, die Bürger einer Zwangsimpfung unterziehen zu wollen und sie anderenfalls in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken oder ihnen sonstige Maßnahmen aufzuerlegen. Jedem Bürger muss es freistehen, sich impfen zu lassen. Die Gültigkeit der Grundrechte darf nicht davon abhängig gemacht werden. Wir fordern Sie deshalb auf, sich klar und eindeutig gegen den Immunitätsnachweis und eine damit verbundene Impfpflicht zu positionieren und unsere Grundrechte und unsere körperliche Unversehrtheit gegen einen immer übergriffiger werdenden Staat zu verteidigen.

Vielen Dank für Ihren entsprechenden Einsatz!

Die 26441 Unterzeichner


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