Update 12.02.2025: Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat die Petition erhalten und dazu folgende Stellungnahme verfasst:
„Mit dem Sturz des Assad-Regimes am 8. Dezember 2024 haben sich die Machtverhältnisse in Syrien grundlegend verändert. Da sich die Situation aber seither noch nicht stabilisiert hat, fehlt es aktuell an verlässlichen Entscheidgrundlagen, um die Relevanz von Asylvorbringen abschliessend beurteilen zu können. Dies gilt auch für Personen, die in der Vergangenheit eine Verfolgung durch das Assad-Regime geltend gemacht haben. Aus den gleichen Grün-den ist es zum jetzigen Zeitpunkt verfrüht, die Zulässigkeit bzw. die Zumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs nach Syrien zu evaluieren.
Anerkannte Flüchtlinge fallen nicht mehr unter den Schutz der Flüchtlingskonvention, wenn der Umstand für die Anerkennung als Flüchtling wegfällt und der Schutz des Herkunftsstaates nicht mehr abgelehnt werden kann. Erforderlich ist dabei eine grundlegende oder tiefgreifen-de Veränderung nachhaltigen Charakters, aufgrund derer angenommen werden darf, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht mehr besteht. Hinsichtlich der Verbesserung der allgemeinen Verhältnisse im Herkunftsstaat ist gemäss ständiger Rechtsprechung erforderlich, dass die Situation als demokratisch, rechtsstaatlich, menschenrechtskonform, stabil und dauerhaft angesehen werden kann. Diese Voraussetzungen sind in Syrien zurzeit nicht gegeben.
Eine vorläufige Aufnahme ist aufzuheben und der Vollzug der Wegweisung anzuordnen, wenn die Voraussetzungen für den Fortbestand nicht mehr gegeben sind. Die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens ist erst dann zielführend, wenn der Wegweisungsvollzug nach Syrien gemäss der geltenden Asyl- und Wegweisungspraxis nicht mehr als generell unzumutbar ein-gestuft wird.
Die Aufhebung der vorläufigen Aufnahme setzt zwingend eine vorgängige einzelfallspezifische Verhältnismässigkeitsprüfung voraus. Dabei sind die privaten Interessen der vorläufig aufgenommenen Person an einem Verbleib in der Schweiz und das öffentliche Interesse des Staates an der Aufhebung der vorläufigen Aufnahme gegeneinander abzuwägen.Aus den obengenannten Gründen kann das SEM zum aktuellen Zeitpunkt nicht auf die Forderungen Ihrer Petition eingehen. Das SEM beobachtet die Lage in Syrien aufmerksam und wird die Asyl- und Wegweisungspraxis laufend an die neuen Gegebenheiten anpassen.“
Update 21.01.2025: Die Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei hat die an den Bundesrat gerichtete Petition erhalten, an das zuständige Departement weitergeleitet und auf der Internetseite der Bundeskanzlei veröffentlicht.
Die Bilder aus den europäischen Metropolen am Tag nach dem Sturz des Regimes von Syriens Langzeit-Machthaber Baschar al-Assad gleichen sich überall: Hunderttausende Syrer bejubeln auf den Straßen den Sieg der Rebellen, schwenken deren Fahnen, feiern mit Feuerwerk und Böllern und es sind sogar Freudenschüsse zu hören. Wer den Ausgang des syrischen Bürgerkriegs derart feiert, für den hat sich jeglicher „Fluchtgrund“ erledigt, für den ist jetzt der Zeitpunkt der Heimkehr, der Remigration gekommen!
Seit dem Ausbruch des syrischen Bürgerkrieges sind mehr als 1,6 Millionen Syrer nach Europa gekommen, fast eine Million davon allein nach Deutschland. In Österreich sind es mit knapp 100.000 in Relation zur Einwohnerzahl ungefähr genauso viele. In der Schweiz halten sich rund 28.000 syrische Staatsangehörige auf. Der Grund für die Aufnahme dieser schier unvorstellbar hohen Zahl an Syrern als Asylanten, „Asylsuchende“ oder „subsidiär Schutzberechtigte“ war, dass sie angeblich alle politisch Verfolgte des Regimes von Präsident Baschar al-Assad seien. Dessen Regime ist nun aber seit dem 8. Dezember 2024 offiziell Geschichte, al-Assad selbst genießt inzwischen sein eigenes Asyl in Moskau.
Da es rechtlich kaum noch begründbar ist, Asyl vor einem Asylanten zu gewähren, haben inzwischen die meisten Staaten in Europa aufgehört, Asylanträge aus Syrien zu bearbeiten und Entscheidungen darüber ausgesetzt, darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz. Trotzdem empfiehlt die EU-Kommission den Syrern nicht nach Syrien zurückzukehren! Die Bedingungen für eine „sichere und würdevolle Rückkehr“ nach Syrien seien nach derzeitiger Einschätzung momentan nicht gegeben, behauptete ein Sprecher in Brüssel. Er machte damit auch deutlich, dass es aus Sicht der EU-Kommission bis auf weiteres keine Abschiebungen nach Syrien geben sollte!
Dabei bräuchte es doch jetzt eigentlich jeden einzelnen der überwiegend jungen Männer für den Wiederaufbau ihrer zerstörten Heimat in Syrien! Asyl sei „bewusst als Schutz auf Zeit gedacht, weshalb die Förderung der Rückkehr eine entscheidende Rolle spielt“, sagt sogar der österreichische Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP). Nur laufende Asylverfahren zu stoppen ist aber zu wenig. Es muss eine Schwerpunktaktion für Remigration gestartet werden: Asylanträge ganz stoppen, die geordnete Rückführung der Syrer in ihr Heimatland einleiten und diejenigen, die nicht freiwillig gehen, konsequent abschieben!
Spätestens jetzt sind die Grundlagen für jeglichen Schutzstatus von Syrern in Europa endgültig weggefallen. Jeder Syrer, der jetzt noch hier bleibt und nicht heimkehrt, beweist, dass seine angeblichen „Fluchtgründe“ nur vorgeschoben waren und er nicht Schutz, sondern unser Sozialsystem gesucht hat! Damit muss jetzt endlich Schluss sein. Wer jetzt nicht geht, wird niemals gehen. Fordern wir mit anbei stehender Petition die Regierungen von Deutschland, Österreich und der Schweiz auf, jetzt entschlossen zu handeln und die Remigration der Syrer einzuleiten. Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese wichtige Petition, damit wir gemeinsam größtmöglichen Druck auf die Politik aufbauen können. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass die Millionen Syrer schleunigst wieder dorthin zurückkehren, wo sie hingehören!
Vielen Dank!
[emailpetition id=”202″]