Update 16.09.2025: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat als als federführendes Amt auf die Petition geantwortet. Das Antwortschreiben von Vizedirektorin Barbara Schedler Fischer ist hier in voller Länge einsehbar:
Antwort BAG WHO Pandemievertrag
Darin heißt es:
„Die Schweiz unterstützte die Annahme des Textes und das Ziel des Abkommens – die Stärkung der Gesundheitssysteme weltweit – sowohl in der Vorbereitung als auch in der Bewältigung von Pandemien. Die Schweiz profitiert davon, wenn alle Staaten pandemische Risiken möglichst gut verhüten und darauf reagieren können. Eine enge internationale Zusammenarbeit ist eine zentrale Voraussetzung, um die Welt auf künftige gesundheitliche Notlagen vorzubereiten.
Die Arbeiten am Pandemieabkommen sind damit aber noch nicht abgeschlossen. In einem nächsten Schritt wird ein Anhang ausgearbeitet, der integraler Bestandteil des Gesamtabkommens sein wird. Darin geht es um einen Mechanismus für den Zugangs- und Vorteilsausgleich beim Austausch von Krankheitserregern mit pandemischem Potenzial (Pathogen Access and Benefit Sharing, PABS).
Das Ziel eines möglichen künftigen PABS-Mechanismus ist es, ein funktionsfähiges und freiwilliges System zu etablieren, das im Falle einer pandemischen Notlage für die Industrie und Wissenschaft den raschen Zugang zu relevanten Krankheitserregern und genetischen Sequenzdaten sicherstellt. Gleichzeitig soll ein verbesserter Zugang zu Impfstoffen oder Medikamenten für jene Länder garantiert werden, die diese Krankheitserreger und genetischen Sequenzdaten bereitstellen. Diese Verhandlungen werden voraussichtlich noch ein bis zwei Jahren dauern.
Erst nach Abschluss der Arbeiten am Anhang wird das Gesamtabkommen für die Mitgliedstaaten der WHO zur Unterzeichnung aufgelegt. Die Schweiz wird dann auf Basis des finalen Textes entscheiden, ob sie dem Abkommen beitritt. Der Bundesrat wird das Verhandlungsergebnis sorgfältig prüfen. Sollte er eine Ratifikation in Betracht ziehen, wird das Abkommen nach der Unterzeichnung dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt.
In Ihrem Schreiben sprechen Sie auch Souveränitätsfragen im Zusammenhang mit einer möglichen Verpflichtung zur Umsetzung von WHO-Massnahmen an. Die WHO kann bereits heute Empfehlungen an ihre Mitgliedstaaten aussprechen – auch im Bereich der Pandemiebekämpfung. Diese Empfehlungen sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Auch gemäss dem vorliegenden Text des Pandemieabkommens erfolgt keine Kompetenzausweitung der WHO, die die Souveränität der Staaten einschränken würde.“
Update 20.08.2025: Die Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei in Bern hat den Empfang der Petition bestätigt und an das zuständige Departement weitergeleitet.
Am 20. Mai 2025 haben die Mitgliedsländer der Weltgesundheitsorganisation (WHO) das höchst umstrittene Pandemieabkommen angenommen – ohne Abstimmung, per Akklamation. Dank unserem jahrelangen gemeinsamen Widerstand gegen den Vertrag wurde er in vielen Punkten entschärft, zumindest vordergründig. Doch wir dürfen uns nicht täuschen lassen: Die Globalisten verfolgen mit dem Vertragswerk immer noch die gleichen freiheitsfeindlichen Ziele, wenn auch in subtilerer Weise. Noch bleibt Zeit, das Inkrafttreten des für uns alle gefährlichen Pandemievertrags zu verhindern.
Im angenommenen Pandemievertrag heißt es jetzt explizit, dass die WHO die nationale Souveränität ihrer Mitgliedstaaten anerkenne und die WHO keine Befugnis habe, in nationale Gesetze oder Maßnahmen einzugreifen. Somit kann die WHO zwar mit dem Pandemievertrag nicht direkt Lockdowns, Reisebeschränkungen, Zwangsmaßnahmen und Impfpflichten in den einzelnen Ländern verhängen, aber: Wenn die Vorgaben und Empfehlungen der WHO in nationales Recht umgesetzt werden, treten sie automatisch in Kraft, sobald die WHO den „Pandemie-Notfall“ ausruft. Hierbei erlaubt die überarbeitete und extrem breite Definition des Begriffs „Pandemie“ das Ausrufen einer solchen Notlage in Fällen, in denen das bisher nicht möglich war.
Laut der neuen Definition reicht bereits die Verbreitung einer ansteckenden Krankheit aus, um einen „Pandemie-Notfall“ auszurufen – unabhängig von der Übertragungsart oder der Schwere der Erkrankung. Somit kann der Pandemie-Notfall praktisch jederzeit ausgerufen werden, egal ob es sich um eine tödliche Seuche oder Fußpilz handelt – alles kann ein „Notfall“ sein. Sogar Faktoren wie „Demokratie“, „Umwelt“ oder „Klima“ werden als Notfall-Kriterien herangezogen, obwohl es sich nicht um medizinische, sondern um ideologische Faktoren handelt.
Der Vertrag zielt darauf ab, Milliarden für Pharmaunternehmen freizusetzen, indem künstlich Pandemiepotenzial konstruiert wird. Wie beim UN-Klimaabkommen soll eine Bürokratie geschaffen werden, die jährlich Milliarden verschlingt – ohne echten Nutzen. Wie die UN beim „Klima“, strebt die WHO eine zentrale Steuerung von Gesundheitsmaßnahmen an. Dabei geht es ihr um Macht und Geld, nicht um Gesundheit. So bekennen sich die WHO-Mitgliedstaaten dazu, den Zugang zu Impfstoffen – breit definiert, einschließlich mRNA-Injektionen – weltweit zu fördern und eine „diskriminierungsfreie Verteilung“ sicherzustellen. Dadurch will die Pharma-Lobby globale Produktionskapazitäten ausbauen, um von „Pandemie-Produkten“ zu profitieren – unabhängig vom tatsächlichen Bedarf.
De facto handelt es sich beim WHO-Pandemievertrag um nichts anderes als die dauerhafte Festschreibung des gescheiterten Maßnahmenregimes der Corona-Zeit: Die WHO gibt weiterhin die Richtlinien vor und lokale Regierungen setzen sie um. So kann auf Grundlage von WHO-Empfehlungen jederzeit eine lokale Tyrannei errichtet werden und enormer diplomatischer und wirtschaftlicher Druck auf Länder ausgeübt werden, die da nicht mitmachen. Die WHO dient als Deckmantel für autoritäre Politik, der sich am Ende kein Land entziehen kann. Dazu kommen noch geplante Einrichtungen der WHO, um die Umsetzung der Maßnahmen in den Mitgliedstaaten zu überwachen.
Vor dieser Aufgabe unserer Souveränität durch die Schaffung eines zentralistischen Systems einer supranationalen Organisation müssen unsere Heimat und unser Volk unbedingt geschützt werden! Der Pandemievertrag tritt in Kraft, nachdem er durch mindestens 60 Mitgliedsländer ratifiziert wurde – rechtlich bindend in allen Ländern, die ihn dann ratifiziert haben. Das müssen wir unbedingt verhindern! Fordern wir deshalb mit anbei stehender Petition die Gesundheitsminister von Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg auf, den WHO-Pandemievertrag niemals zu ratifizieren. Es darf keinen automatischen Transfer internationaler Empfehlungen ins nationale Recht geben, keinen Blankoscheck für WHO-gesteuerte Krisenmechanismen und keine schleichende Entmündigung des Volkes durch technokratische Verwaltungsstrukturen. Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese enorm wichtige Petition zur Verteidigung unserer Gesundheit und unserer Freiheit!
Vielen Dank!
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