Schweizer Bürger müssen vor EU-Sanktionen geschützt werden!

Im Kampf gegen das Menschenrecht auf freie Rede greift die EU zu immer härteren Bandagen. Seit Herbst 2024 sanktioniert sie Personen, denen sie „destabilisierende Aktivitäten gegen die EU und ihre Mitgliedstaaten“ vorwirft, darunter viele reichweitenstarke Journalisten. Derartige Sanktionen kommen de facto einer nahezu vollständigen Entrechtung gleich, ohne dass die Sanktionierten die Chance auf einen fairen Prozess haben. Nun hat es mit Jacques Baud erstmals einen Schweizer Staatsbürger und ehemals hochrangigen Offizier der Schweizer Armee getroffen.

Jacques Baud ist Ex-Nachrichtenoffizier und ehemaliger Oberst im Generalstab der Schweizer Armee. Er war lange Zeit als Militärexperte für die UNO tätig und ist Autor zahlreicher Fachbücher zu geopolitischen Fragen. Zuletzt erlangte Baud als Kritiker der Ukraine-Politik der EU Bekanntheit: In seinen Analysen kommt er zu dem Schluss, die NATO trage eine Mitverantwortung für den Ausbruch des Krieges in der Ukraine. Man sollte meinen, dass dem Bürger eines neutralen Landes und ausgewiesenen Fachmann diese differenzierte – wenn auch kontroverse – Meinung gestattet sei. Nicht so die EU: Sie bezichtigt Baud, ein „Sprachrohr für prorussische Propaganda“ zu sein, erteilte dem in Brüssel lebenden Schweizer ein Einreiseverbot für alle EU-Staaten und ordnete die Einfrierung seines gesamten Vermögens innerhalb der EU an.

Praktisch bedeutet das für Baud, er darf keine EU-Grenze mehr überschreiten, Belgien nicht mehr verlassen und nicht mehr in die Schweiz zurückkehren. Keine Airline darf ihn im Luftraum der EU befördern. Alle seine Konten sind gesperrt, er kann nicht einmal Nahrungsmittel kaufen. Würde er irgendeine dieser Sanktionen umgehen, indem er beispielsweise Geld von Dritten annimmt oder heimlich in die Schweiz zurückkehrt, wäre dies eine kriminelle Handlung, die sofort strafrechtlich geahndet würde. Auch jeder, der ihm Ressourcen zur Verfügung stellt – und sei es nur, indem er ihm Obdach oder zu essen gibt – würde sich strafbar machen und ebenfalls von der EU sanktioniert werden. Im Grunde sind diese Sanktionen weit grausamer und schlimmer als Gefängnishaft.

Dabei wird dem Sanktionierten keinerlei rechtliches Gehör gewährt und er kann sich auch nicht im Rahmen eines ordentlichen Gerichtsverfahrens verteidigen, weil es sich bei Sanktionen um rein politische, keine juristischen Entscheidungen handelt. Gedacht sind solche Sanktionen eigentlich für im Ausland sitzende Kriegsverbrecher oder Terroristen, die man nicht vor Gericht stellen kann. Jacques Baud ist aber kein Kriegsverbrecher, sondern ein unbescholtener Schweizer Bürger, der sich mit Publikationen, die der EU nicht genehm waren, an einer akademischen Debatte beteiligt hat. Das ist sein gutes Recht, denn die Redefreiheit ist sowohl von Artikel 16 der Bundesverfassung geschützt als auch international als Menschenrecht anerkannt. Und obwohl die EU mit dieser Sanktionspraxis eindeutig rote Linien überschreitet, kommt aus Bundesbern bislang kein Wort der Kritik am Vorgehen der EU, geschweige denn Maßnahmen zum Schutz Schweizer Bürger.

Dabei ist eines klar: Wenn es heute einen hochverdienten Offizier der Schweizer Armee und international renommierten Experten trifft, kann es morgen jeden von uns treffen. Es handelt sich um einen gefährlichen Präzedenzfall, gegen den der Bundesrat sofort mit aller Schärfe vorgehen muss. Fordern wir deshalb jetzt mit anbei stehender Petition das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) unter Leitung von Bundesrat Ignazio Cassis (FDP) auf, Schweizer Bürger wirksam vor EU-Sanktionen zu schützen, nötigenfalls mit Gegensanktionen gegen EU-Beamte oder Entschädigungen aus EU-Mitteln. Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese wichtige Petition, damit die unerhörte Sanktionspraxis der EU nicht Schule macht. Wir dürfen nicht zulassen, dass Schweizer Bürger von der EU an der Ausübung ihrer verfassungsmäßig verbürgten Rechte gehindert werden.

Herzlichen Dank!


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