Der Skandal um das von Jens Spahn einer sogenannten Leihmutter abgekaufte Kind hat gezeigt, wie einfach es geht: Ein Spitzenpolitiker reist ins Ausland, umgeht das in Deutschland herrschende Verbot der Leihmutterschaft mit Leichtigkeit, und die Justiz steht machtlos daneben. Das Problem ist die Rechtslage, die diese Form des Menschenhandels nur halbherzig im Inland untersagt, aber die Käufer von Kindern straffrei davonkommen lässt, wenn die Tat im Ausland stattfindet. Spahn hat genau diese Lücke genutzt. Das ist kein bedauerlicher Einzelfall – das ist ein Systemfehler, der den Kinderhandel ermöglicht und schleunigst korrigiert werden muss!
Leihmutterschaft bedeutet, dass eine Frau ein Kind austrägt, um es nach der Geburt gegen Geld oder andere Gegenleistungen den Bestellern zu übergeben. Doch das ist kein altruistischer Akt – es ist ein Verbrechen am Kind. Jedes Kind hat ein natürliches Recht darauf, von seiner leiblichen Mutter ausgetragen und nach der Geburt nicht von ihr getrennt zu werden – erst recht nicht gegen Bezahlung. Wer ein Kind bestellt und kauft, macht es zur Ware, raubt ihm seine Mutter und degradiert es zum Objekt eines Rechtsgeschäfts. Das Kind wird seinen natürlichen Bindungen entrissen und einem Vertrag unterworfen, den es nie unterschrieben hat. Das ist Menschenhandel mit den Wehrlosesten.
Die deutsche Rechtslage ist dagegen ein zahnloser Tiger. Zwar stellt das Embryonenschutzgesetz die Verwendung einer Leihmutter unter Strafe, doch die Sanktion trifft nur den Arzt, der die künstliche Befruchtung vornimmt – nicht die Wunscheltern und nicht die Leihmutter. Das Adoptionsvermittlungsgesetz verbietet die Vermittlung von Ersatzmüttern, aber auch hier greift das Strafrecht nur bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Vermittlung richtig scharf. Die entscheidende Lücke ist aber: Solange die Befruchtung im Ausland – in Ländern, in denen die Leihmutterschaft legal ist – stattfindet, greift deutsches Strafrecht gegen die Wunscheltern überhaupt nicht. Die im Ausland geborenen Kinder werden nach Deutschland geholt, und die Justiz steht vor vollendeten Tatsachen. Genau dieses Schlupfloch hat Jens Spahn genutzt. Das Gesetz lässt die Urheber des Übels einfach laufen.
Die Leidtragenden sind vor allem die Neugeborenen, die unmittelbar nach der Geburt ihrer Mutter entrissen werden. Die Trennung von der Mutter, in deren Leib sie neun Monate lang herangewachsen sind, löst nachweislich ungeheuerlichen Stress bei Babys aus. Langzeitstudien zeigen, dass diese gestörte Bindungsentwicklung das Risiko für psychische Erkrankungen im späteren Leben dramatisch erhöht. Und auch die Leihmütter tragen schwere Schäden davon: Die Ausschüttung von Oxytocin nach der Geburt, die der Bindung dient, wird abrupt unterbrochen, wenn ihnen das Neugeborene weggenommen wird. Depressionen, Posttraumatische Belastungsstörungen und Angstzustände sind die Folge.
Wer solch unermessliches Leid in Auftrag gibt oder vermittelt, muss endlich genauso hart bestraft werden, wie es bei anderen Formen des Menschenhandels üblich ist. Es braucht ein explizites Verbot auch für Auslandssachverhalte, bei dem rigoros im Inland bestraft wird, wer ein Kind im Ausland kauft. Außerdem ist eine massive Strafverschärfung für Vermittler und Finanziers nötig, die dieses schmutzige Geschäftsmodell erst ermöglichen. Der Fall Spahn ist der Weckruf. Jetzt muss gehandelt werden! Fordern wir jetzt mit anbei stehender Petition gemeinsam die deutsche Bundesregierung auf, die Gesetzeslücke bei der Leihmutterschaft zu schließen. Wenn Bundeskanzler Merz und die regierende CDU ihre Glaubwürdigkeit wahren wollen, dann müssen sie ihren Worten jetzt Taten folgen lassen. Der Rücktritt von Spahn reicht bei Weitem nicht aus. Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese dringende Petition zum Schutz der wehrlosen Kinder, ihrer Mütter und der Menschenwürde. Jede Stimme zählt!
Herzlichen Dank!
[emailpetition id=”244″]

