Update 20.10.2026: Abtreibung bleibt im Fürstentum Liechtenstein verboten. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein hat von seinem Vetorecht Gebrauch gemacht. Das Gesetz zur Einführung der sogenannten „Fristenlösung“, für das sich das Parlament ausgesprochen hatte, wird damit nicht in Kraft treten. Der Erbprinz sei nach wie vor der Überzeugung, „dass eine Fristenregelung nicht geeignet ist, dem Schutz des ungeborenen Lebens als zentralem Rechtsgut gerecht zu werden“, teilte das Fürstenhaus mit.
Welch großartige Nachrichten für die Ungeborenen und das universelle, gottgegebene Menschenrecht auf Leben! Liechtenstein wird seiner Kultur des Lebens treu bleiben. Unser aufrichtiger Dank gebührt Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein für sein mutiges Handeln (es war das erste Mal überhaupt, dass Erbprinz Alois seit der Übernahme der Amtsgeschäfte von seinem Vetorecht Gebrauch machte) und den mehr als 7.600 Unterzeichnern der Petition. Gemeinsam haben wir fast doppelt so viele Unterschriften gesammelt wie das Initiativkomitee, das Abtreibung in Liechtenstein legalisieren wollte, und damit ein mehr als deutliches Zeichen für das Leben ins Schloss Vaduz gesandt. Herzliches Vergelt’s Gott an alle, die das möglich gemacht haben!
Liechtenstein ist eines der wenigen Länder Europas, das das gottgegebene Menschenrecht aller Kinder auf Leben vollumfänglich respektiert und folglich Abtreibung generell verbietet. Doch für die internationale Abtreibungslobby darf es kein Land auf der Welt geben, und sei es noch so klein, das diese universelle Wahrheit anerkennt, da es ihrem Ziel, ein globales Pseudo-Menschenrecht auf vorgeburtlichen Kindsmord zu proklamieren, entgegensteht. Bei der aktuellen Abtreibungsdebatte in Liechtenstein geht es deshalb um weit mehr als nur das Fürstentum: Es geht um die Frage, ob eine souveräne Nation gezwungen werden kann, ein Pseudo-Menschenrecht anzuerkennen, das dem Naturrecht widerspricht. Deshalb ist es immens wichtig, dass wir uns jetzt alle gemeinsam für die Ungeborenen in Liechtenstein stark machen.
Seit Jahren befindet sich das Lebensrecht der ungeborenen Babys in Liechtenstein im Fadenkreuz der internationalen Abtreibungslobby. Zuletzt kam es im Jahr 2011 darüber zur Volksabstimmung, bei der eine deutliche Mehrheit für das Leben votierte. Jetzt versucht erneut eine maßgeblich aus dem Ausland gesteuerte Initiative, Abtreibung zu legalisieren. Mit einer hauchdünnen Mehrheit von 13 zu 12 Stimmen hat nun der Landtag dem vom Initiativkomitee vorgebrachten Gesetzesvorschlag, vorgeburtliche Kindstötungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche zu entkriminalisieren und die Kosten dafür der Allgemeinheit aufzubürden, zugestimmt. Zuvor wurde ein Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung mit gleichem Stimmenverhältnis abgelehnt.
Festzuhalten bleibt, dass das kleine Liechtenstein im Moment noch nicht einmal über eine eigene Geburtsstation in einem inländischen Spital verfügt und Abtreibungen im Ausland seit 2015 nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Warum reicht das den Lebensfeinden immer noch nicht? Weil es ihnen um etwas weit Grundsätzlicheres geht: In einem vom Berner „Interdisziplinären Zentrum für Geschlechterforschung“ (IZFG) verfassten Gutachten, das den Standpunkt der Initiative untermauern soll, wird behauptet, das Liechtensteiner Abtreibungsverbot entspreche „menschenrechtlichen Standards nicht vollumfänglich“. Hier wird suggeriert, dass ein souveräner Staat aus menschenrechtlichen Erwägungen dazu verpflichtet sei, die sogenannte „Fristenlösung“ einzuführen. Verweigere er dies, verletze er die Menschenrechte seiner Bürger.
Diese Scheinargumentation entbehrt natürlich jeglicher Logik. Einem unschuldigen und wehrlosen Menschen sein gottgegebenes Recht auf Leben zu rauben, kann niemals ein Menschenrecht sein. Die eigenen Rechte enden immer da, wo diejenigen eines anderen beginnen. Trotzdem wird diese aus ethischer Perspektive verstörende Argumentation seit Jahren auch maßgeblich von der UNO vorangetrieben, indem so getan wird, als sei Schwangerschaft eine Krankheit und Abtreibung Teil weiblicher Gesundheitsfürsorge, welche die Regierungen zu garantieren habe. Ziel der UNO ist die weltweite Abkehr von der christlichen Zivilisation und dem Naturrecht, der sich kein Land mehr widersetzen können soll.
Diesem dreisten Versuch, die Menschenrechte weltweit ad absurdum zu führen, müssen wir unermüdlich die selbstverständliche Wahrheit entgegenhalten, dass ein Kind keine Krankheit ist, sondern ein eigenständiger Mensch mit einem von seinem Schöpfer verliehenen unveräußerlichen Recht auf Leben. Tun wir dies, indem wir jetzt mit anbei stehender Petition an Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein appellieren, sein Veto gegen das Abtreibungsgesetz einzulegen und das Abtreibungsverbot in Liechtenstein somit aufrechtzuerhalten. Bitte unterzeichnen und teilen Sie diese dringende Petition unbedingt auch dann, wenn Sie selbst kein Bürger Liechtensteins sein sollten. Das ist vom Petitionsrecht her absolut zulässig, und nachdem die Abtreibungslobby international agiert, müssen wir Verteidiger des Lebens erst recht grenzüberschreitend für die universellen Rechte der Ungeborenen zusammenstehen.
Vielen Dank im Namen der Ungeborenen!
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