Der Deutsche Bundestag steht kurz davor, einen ungeheuerlichen Angriff auf die Würde und Unverletzlichkeit unseres Körpers zu beschließen. Ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf, unterstützt von Abgeordneten der Union, SPD, Grünen und Linken, will die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende einführen. Damit würde jeder Volljährige automatisch zum menschlichen Ersatzteillager erklärt, sofern er dem nicht zuvor durch Eintragung in ein elektronisches Register widersprochen hat. Die Abstimmung darüber soll noch in diesem Jahr erfolgen.
Aktuell erfordert eine Organentnahme in Deutschland die ausdrückliche, vorhergehende Zustimmung, was auch als aktive Entscheidungslösung bezeichnet wird. Die geplante Neuregelung hingegen bricht mit dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass Schweigen niemals Zustimmung bedeutet: Wer aus Unkenntnis oder aufgrund von technischen Hürden im Umgang mit dem neuen digitalen Register nicht rechtzeitig widerspricht, wird automatisch zum Organspender. Auch Angehörige haben dann kein Mitbestimmungsrecht mehr. Dies entspricht einer De-facto-Organabgabepflicht und hat mit Freiwilligkeit nichts mehr zu tun, denn die Regelung zielt gerade darauf ab, dass die Bequemlichkeit oder Verdrängung vieler Bürger schamlos ausgenutzt wird, um mehr Organe zur Verfügung zu haben.
Auch in der Ärzteschaft regt sich massiver Widerstand gegen die Widerspruchslösung. Dr. Andreas Weber, ehemaliger Transplantations-Chirurg im Einsatzteam der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und heute stellvertretender Europadirektor bei Doctors Against Forced Organ Harvesting (Ärzte gegen erzwungene Organentnahme, DAFOH), warnt eindringlich vor den Plänen. Bürger würden dem Staat „wie Lämmer auf der Schlachtbank“ ausgeliefert, so Weber. Der Fachmann weist zudem darauf hin, dass der sogenannte „Hirntod“ keinesfalls den Tod des Menschen bedeutet: Solange ein für „hirntot“ erklärter Patient beatmet wird, schlägt das Herz und biologisch betrachtet lebt sein Körper. Der Tod tritt tatsächlich erst durch die Entnahme der Organe ein. Organe eines bereits toten Körpers hingegen wären völlig wertlos. Weber hat dem Bundestag bereits Berichte über schockierende Fälle vorgelegt, in denen für „hirntot“ erklärte Patienten das Bewusstsein zurückerlangt haben.
Es liegt auch auf der Hand, dass die Widerspruchslösung natürlich gewisse Anreize für „nachgeholfene“ Todesfälle bei für die Organentnahme interessanten Patienten und für kriminellen Organhandel schaffen würde. Allein schon deshalb ist die Widerspruchslösung ethisch unhaltbar: Der Körper eines Menschen gehört nicht dem Staat, sondern dem Individuum. Das gilt für alle Phasen unseres irdischen Daseins, von der Empfängnis bis zum Ende des Sterbeprozesses. Eine Organentnahme ohne freiwillige, bewusste und persönliche Entscheidung ist ein schweres Unrecht und durch nichts zu rechtfertigen.
Wir dürfen uns nicht zu menschlichen Ersatzteillagern für Regierung und Pharmaindustrie degradieren lassen! Was im Prozess des Sterbens mit unserem Körper geschieht, entscheiden wir selbst, bewusst, freiwillig und persönlich. Fordern wir deshalb jetzt mit anbei stehender Petition die Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, die Widerspruchslösung zu stoppen und am Prinzip der informierten, ausdrücklichen Zustimmung festzuhalten. Bitte unterzeichnen auch Sie diese dringende Petition, damit wir gemeinsam ein deutliches Zeichen für die Würde und Unverletzlichkeit des menschlichen Körpers setzen können. Jede Stimme zählt, und je mehr Menschen unterzeichnen, desto größer wird der Druck auf die Abgeordneten, diesen skandalösen Gesetzentwurf abzulehnen. Bitte teilen Sie deshalb die Petition und leiten Sie sie an Familie, Freunde und Bekannte weiter, damit möglichst viele Bürger auf das wichtige Thema aufmerksam gemacht werden.
Herzlichen Dank!
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