Die einrichtungsbezogene Impfpflicht muss sofort abgeschafft werden!

Update 22.11.2022: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen wird zum 1. Januar 2023 auslaufen. Das bestätigte nun Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Wörtlich begründet Lauterbach seine Entscheidung zur Abschaffung der Impfpflicht so: „Die Impfung schützt nicht mehr vor der Ansteckung. Wenn sie nicht mehr vor der Ansteckung schützt, dann gibt es auch keinen Grund mehr dafür in diesen Einrichtungen.


Update 14.09.2022: Die einrichtungsbezogene Impfpflicht steht offenbar vor dem Aus. Wie aus zuverlässiger Quelle berichtet wird, sieht die deutsche Bundesregierung offenbar davon ab, die Impfpflicht im Gesundheitswesen, die am 31. Dezember 2022 ausläuft, zu verlängern. Grund dafür ist der anhaltende Widerstand gegen diese Schikane und die Ablehnung durch fast alle Bundesländer. Denn es war absehbar, dass dieses Instrument den Mangel an Personal im medizinischen Bereich und in der Pflege nur weiter verschärft. Zudem wurde auch vorab bereits gewarnt, dass eine Umsetzung dieser Teilimpfpflicht zu einem übermäßigen und kaum bewältigbaren bürokratischen Aufwand führen würde. In vielen Bundesländern wurden daher die Vorgaben aus Berlin eher zögerlich oder teilweise auch gar nicht umgesetzt. Trotz tausender Ungeimpfter wurde zum Teil kaum gestraft. Das Personal, welches man noch hatte, wollte man nicht gänzlich vergraulen. Dies ist ein klarer Erfolg unseres gemeinsamen, beharrlichen Widerstands gegen den Impfzwang!


Update 19.05.2022: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist. Zwar greife sie in die körperliche Unversehrtheit ein, doch sei dies angeblich gerechtfertigt.


Die Erleichterung über das krachende Scheitern der allgemeinen Corona-Impfpflicht im Deutschen Bundestag war riesig. Doch sollten wir bei aller Freude über das Erreichte diejenigen nicht vergessen, für die immer noch eine einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt: Ärzte, Krankenschwestern, Pflegekräfte und Soldaten der Bundeswehr. Es ist an der Zeit, dass nun endlich auch diese einrichtungsbezogene Impfpflicht zurückgenommen wird!

Bei der Einführung der Impfpflicht verfolgte die deutsche Regierung eine Salami-Taktik: Zunächst sollten bestimmte Berufsgruppen zur Impfung gezwungen werden, anschließend die komplette Bevölkerung. Doch dieser Plan ist Gott sei Dank nicht aufgegangen. Am 07. April 2022 verwarf der Bundestag nach massiven Bürgerprotesten sämtliche Anträge zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Eigentlich sollte die Impfentscheidung damit wieder in der Eigenverantwortlichkeit der Bürger liegen – tut sie aber nicht für alle, denn das bereits im Dezember 2021 erlassene Gesetz über die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen besteht weiterhin, ebenso eine Impfpflicht für Soldaten der Bundeswehr.

Dabei sind längst alle Argumente wissenschaftlich widerlegt, die seinerzeit bei der Einführung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht ins Feld geführt wurden. So ist es inzwischen erwiesen, dass die Impfung weder eine Ansteckung des Geimpften ausschließen kann, noch die Weitergabe der Krankheitserreger an Dritte. Die Behauptung also, dass zum Beispiel Krankenhauspatienten angeblich durch die Impfung von Ärzten und Krankenschwestern vor einer Ansteckung mit COVID-19 geschützt würden, gehört längst ins Reich der Mythen und Ammenmärchen.

Ebenso die Behauptung, durch die Impfung würde weniger medizinisches Personal ausfallen und das Gesundheitswesen so vor dem Kollaps bewahrt werden. Vielmehr ist das Gesundheitswesen dadurch bedroht, dass immer mehr Pflegekräfte wegen Impfnebenwirkungen und Impfschäden ausfallen und gleichzeitig völlig gesunde aber ungeimpfte Mitarbeiter von Klinken und Pflegeheimen aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht ihrer Tätigkeiten nicht mehr nachkommen dürfen. Es droht ein akuter Pflegenotstand, wenn ab dem 1. Juli 2022 von den Gesundheitsämtern die ersten Betretungs- und Beschäftigungsverbote ausgesprochen werden.

Selbst der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Dr. Gerald Gaß, der bislang lautstark für die Einführung der allgemeinen Impfpflicht geworben hatte, fordert jetzt die sofortige Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wurde eingeführt, um genau diese [besonders gefährdeten] Gruppen zu schützen. Die Verhinderung der Übertragung wurde als Argument für die allgemeine Impfpflicht aber als hinfällig betrachtet. Dann kann sie auch nicht mehr Grundlage für Betretungs- und Berufsverbote für die Beschäftigten in den Gesundheitseinrichtungen sein.

Die berufsgruppenbezogene Impfpflicht verletzt nicht nur das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Betroffenen, sondern ist auch wirkungslos für den Infektionsschutz und gefährdet die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Sie muss deshalb sofort abgeschafft werden, noch bevor im Juli 2022 die ersten Betretungs- und Beschäftigungsverbote ausgesprochen werden! Appellieren wir deshalb jetzt mit anbei stehender Petition eindringlich an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (SPD), die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen, sowie bei der Bundeswehr umgehend abzuschaffen. Bitte schließen auch Sie sich diesem dringenden Appell an, indem Sie die Petition unterzeichnen und in den sozialen Netzwerken teilen.

Vielen Dank!


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