NEIN zum gefährlichen Geschlechtswechsel-Irrsinn ab 14 Jahren!

Update 12.04.2024: Der Deutsche Bundestag hat das umstrittene „Selbstbestimmungsgesetzbeschlossen. In namentlicher Abstimmung votierten 374 Abgeordnete für das Gesetz. 251 stimmten mit Nein, elf Parlamentarier enthielten sich. Der Bundesrat muss dem Selbstbestimmungsgesetz nicht zustimmen.

Künftig kann einmal pro Jahr der Geschlechtseintrag mit einer einfachen Erklärung beim Standesamt geändert werden. Bei Kindern unter 14 Jahren sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Ab dem Alter von fünf Jahren muss das Kind dabei zustimmen. Jugendliche ab 14 Jahren können dies selbst tun, wenn die Eltern oder das Familiengericht zustimmt.


Update 23.08.2023: Das Bundeskabinett hat den Entwurf zum „Selbstbestimmungsgesetzbeschlossen. Dieser muss jetzt das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat durchlaufen.


Update 28.04.2023: Der Entwurf zum sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“ ist nun öffentlich. Dieser sieht unter anderem vor, dass im Kriegsfall Männer ihren Geschlechtseintrag nicht in weiblich ändern dürfen, um sich der Wehrpflicht zu entziehen. Ab 14 Jahren könnten Jugendliche mit der (gerichtlich ersetzbaren) Zustimmung der Eltern ihren Geschlechtseintrag ändern, davor würden die Eltern alleine bestimmen. Der Entwurf erlaubt es, einzelnen Personen unabhängig vom Geschlechtseintrag „mit Rücksicht auf das natürliche Bedürfnis nach dem Schutz der Intimsphäre“ oder bei einer befürchteten sexuellen Belästigung den Zutritt zu bestimmten Einrichtungen zu verwehren. Von dem Gesetzentwurf nicht betroffen sind Quotenregelungen (Frauenquote) und der Strafvollzug. Dafür enthält er ein strafbewehrtes Verbot, frühere Geschlechtseinträge zu offenbaren.


Update 25.03.2023: Die deutsche Bundesregierung hat sich laut Medienberichten auf einen Entwurf für das sogenannte „Selbstbestimmungsgesetzgeeinigt. Der Gesetzentwurf enthält im Vergleich zum Eckpunktepapier zwei wichtige Änderungen: Zum einen soll die beim Standesamt beantragte Änderung des Geschlechtseintrags erst nach einer dreimonatigen Bedenkzeit wirksam werden. Zum anderen soll in Frauenschutzräumen weiterhin das Hausrecht gelten, sodass „bestimmte Personen“ unabhängig vom Geschlechtseintrag abgewiesen werden können. Damit versucht die Bundesregierung offenbar angesichts der massiven Kritik etwas Entgegenkommen zu signalisieren.


Wenn es nach dem Willen der Ampel-Regierung geht, soll bald jeder Deutsche einmal jährlich auf dem Standesamt nach Lust und Laune zwischen den Geschlechtern wechseln können. Was sich anhört wie ein schlechter Schildbürgerstreich, könnte bald zur ernsten Gefahr für Kinder und die Gesellschaft werden. Kinderschützer und Strafrechtsexperten sind gleichermaßen alarmiert und warnen eindringlich vor dem geplanten Gesetz.

Bislang sind in Deutschland zur Erklärung einer Geschlechtsänderung zwei voneinander unabhängige psychiatrische Gutachten erforderlich. Das will die Regierung aus SPD, FDP und Grünen mit dem sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“ nun ändern. Künftig soll man einmal jährlich ohne Gutachten seinen Namen und seinen Geschlechtseintrag auf dem Standesamt ändern können. Bei Kindern unter 14 Jahren sollen die Eltern frei über den Geschlechtseintrag entscheiden dürfen. Ab 14 Jahren können Kinder dann auch gegen den Willen ihrer Eltern Name und Geschlecht wechseln, wenn das Familiengericht zustimmt. Hier übernimmt also der Staat die faktische Vormundschaft der Kinder. Zudem sieht das Gesetz Geldbußen für das Offenbaren des alten Namens einer „geschlechtsumgewandelten“ Person vor.

So können beispielsweise Eltern mit Geldbußen belangt werden, wenn sie ihr Kind bei dem Namen nennen, den sie ihm bei Geburt gegeben haben und nicht den vom Familiengericht festgelegten, andersgeschlechtlichen Namen verwenden. Was für ein Irrsinn, noch dazu wenn man bedenkt, dass laut Experten etwa 80 Prozent der Betroffenen ihre pubertäre Verwirrung wieder aufgeben und auf natürliche Weise ins Erwachsenen-Leben hinein wachsen, wenn man sie nicht behandelt. Doch mit dem vereinfachten „Geschlechtswechsel“ sollen Heranwachsende ganz bewusst dem Schutz ihrer Eltern entzogen und der Transgender-Lobby überantwortet werden, die sie zu immer weitreichenderen, unumkehrbaren Entschlüssen verleitet: Auf den Namenswechsel folgt zumeist die Einnahme unfruchtbarmachender Pubertätsblocker und schließlich die operative Genitalverstümmelung.

Das Gesetz öffnet gleichzeitig auch Tür und Tor für sexuelle Übergriffe, indem es Triebtätern erlaubt, sich einfach zur Frau zu erklären und dann völlig legal in entsprechende Schutzbereiche für Frauen und Mädchen einzudringen. Der bekannte Rechtsanwalt Udo Vetter kommentiert das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ so: „Das Geschlecht einfach per Unterschrift auf dem Standesamt ändern – und dann ‚passenden‘ Zugang zu Umkleiden, Saunen, Schwimm- und Vereinsgruppen erhalten? Ich verteidige seit fast drei Jahrzehnten in Sexualstrafsachen und sage: eine ganz schlechte Idee.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist der blanke Horror! In der ohnehin schwierigen Zeit ihrer Pubertät würden Kinder dem Schutz ihrer Eltern entzogen und mit dem erleichterten „Geschlechtswechsel“ zu weiteren, irreversiblen Entscheidungen verleitet, deren Tragweite sie gar nicht abschätzen können und an deren Ende immer die lebenslange Kinderlosigkeit steht. Von dem Freifahrtschein für Sex-Täter gar nicht zu sprechen. Dieses Gesetz darf niemals beschlossen werden! Fordern wir deshalb jetzt mit anbei stehender Petition die Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, das gefährliche „Selbstbestimmungsgesetz“ zu stoppen und – sollte es zur Abstimmung kommen – gegen das Gesetz zu votieren. Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese dringende Petition zum Schutz der Kinder und der Gesellschaft!

Herzlichen Dank!


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