NEIN zur totalen Kontrolle durch digitales Zentralbankgeld!

Update 16.10.2023: In einem Kommentar zu einem aktuellen Verordnungsentwurf der EU-Kommission zum Thema Bargeld erklärt die EZB, die beste Regelung wäre, wenn Geschäfte und Dienstleister Bargeld als Zahlungsmittel nicht ausschließen dürften. „Die Ausbreitung solcher Praktiken [Anm.: Ablehnung von Bargeld] würde den Status der Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel ernsthaft untergraben“, so die EZB in einer juristischen Stellungnahme. „Eine neue Bestimmung sollte in den Verordnungsvorschlag aufgenommen werden, um deutlich zu machen, dass einseitige Ex-ante-Ausschlüsse von Bargeld verboten sind.


Update 05.08.2023: Das Recht auf Bargeld als Zahlungsmittel wird in der österreichischen Bundesverfassung verankert. Das kündigte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) an: „Immer mehr Menschen haben Sorge, dass das Bargeld als Zahlungsmittel in Österreich eingeschränkt werden könnte“, doch die Menschen hätten ein Recht auf Bargeld, so der Kanzler.

Drei Schritte sollen das Recht auf Bargeld in Österreich nachhaltig gewährleisten: Erstens, die verfassungsrechtliche Absicherung von Bargeld als Zahlungsmittel. Zweitens, die Sicherstellung, dass auch weiterhin mit Bargeld bezahlt werden kann. Drittens, die Sicherung einer Grundversorgung mit Bargeld unter Einbindung der Nationalbank. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) wurde bereits mit der konkreten Ausarbeitung dieser drei Schritte beauftragt. „Die Grundversorgung mit Bargeld in zumutbarer Entfernung ist auch eine Frage der Unabhängigkeit und der Krisenvorsorge“, heißt es seitens der Regierung.

Eine Verankerung des Rechts auf Bargeld würde auch auf EU-Ebene Versuche zur Bargeldabschaffung nachhaltig erschweren und hat damit positive Auswirkungen über die Grenzen Österreichs hinaus.


Die Europäische Zentralbank (EZB) steht nach eigenem Bekunden kurz vor der Einführung eines „digitalen Euro“. Dieses digitale Zentralbankgeld würde für Regierungen und die globalistischen Eliten völlig neue Kontrollmöglichkeiten eröffnen, mit denen sie unser Leben bis ins Detail überwachen und steuern könnten. Unsere bürgerlichen Freiheiten und unsere Art zu wirtschaften sind in großer Gefahr!

Digitales Zentralbankgeld, wie der „digitale Euro“, ist eine elektronische Währung, die von der Zentralbank ausgegeben wird und die von den Bürgern auch direkt auf Konten bei der Zentralbank gehalten werden würde. Der große Unterschied zum Bargeld ist dessen umfassende Kontrollierbarkeit. Während bei Barzahlungen die Privatsphäre von Käufer und Verkäufer gewahrt bleibt, haben bei digitalem Zentralbankgeld die Zentralbanken und Behörden in Echtzeit umfassenden Zugriff auf alle mit einer Transaktion verbundenen Daten.

Noch weitaus bedenklicher für unsere Freiheit ist, dass diese digitalen Währungseinheiten prinzipiell „programmierbar“ sind. So kann ein Token beispielsweise so programmiert werden, dass er nur für ganz bestimmte Zahlungen, zum Beispiel für Lebensmittel oder andere vorher festgelegte Güter, verwendet werden kann. Ein freies Verfügen über das eigene Geld wäre damit nicht mehr möglich. Ein denkbarer Anwendungsfall wäre unter anderem ein jährliches, persönliches CO2-Emissionskontingent: Hat ein Bürger dieses ausgeschöpft, könnte sein Zentralbankguthaben für den Kauf von Treibstoff oder Flugtickets blockiert werden, während man ihm großzügiger Weise weiterhin gestattet, vegane Lebensmittel im Bioladen um die Ecke zu kaufen. Es wäre die Perfektionierung jeder staatlichen Planwirtschaft!

Die Befürchtung, wonach digitales Zentralbankgeld mit einem „Sozialkreditsystem“ nach chinesischem Vorbild verknüpft werden könnte, bei dem nur noch kaufen und verkaufen kann, wer auf Linie der Regierung liegt, ist keineswegs weit hergeholt. Man erinnere sich nur daran, wie die kanadische Regierung 2022 massenhaft die Konten der Trucker einfrieren ließ, die sich am „Freedom Convoy“, dem Protest gegen die drastischen Corona-Maßnahmen und die Impfpflicht, beteiligt hatten. Infolgedessen kam es in Kanada zu Bank runs“, bei denen die Leute in Panik versuchten, ihr Geld in bar abzuheben, bevor die Regierung es beschlagnahmen konnte. Mit digitalem Zentralbankgeld wäre ihnen wahrscheinlich nicht einmal diese Möglichkeit geblieben!

Im Gegensatz zur Schweizerischen Nationalbank (SNB), die in einem „digitalen Franken“ „keinen Mehrwert für die Wirtschaft und das Publikum“ sieht, wird sich die EZB realistisch betrachtet kaum noch davon abhalten lassen, den „digitalen Euro“ einzuführen. Aber wir müssen zumindest sicherstellen, dass dieser nicht eingesetzt werden kann, um die Freiheiten der Bürger zu verletzen oder um Bankkonten einzufrieren. Deshalb muss der „digitale Euro“ schon auf technischer Ebene folgende Anforderungen erfüllen:

  1. Käufe dürfen nicht auf das gekaufte Produkt rückverfolgbar sein.
  2. Das Guthaben muss jederzeit auch als Bargeld abgehoben werden können.
  3. Das digitale Zentralbankgeld darf nicht programmierbar sein.

Machen wir jetzt mit anbei stehender Petition gemeinsam Druck auf die Europäische Zentralbank (EZB) und deren Präsidentin Christine Lagarde, diese drei entscheidenden Punkte bei der Einführung des „digitalen Euro“ unbedingt umzusetzen! Wir dürfen nicht zulassen, dass wir über das digitale Zentralbankgeld ein „Sozialkreditsystem“ wie in China oder Kanada bekommen und müssen deshalb jetzt alle Hebel in Bewegung setzen, damit entsprechende Absicherungen dagegen getroffen werden. Bitte unterzeichnen auch Sie diese dringende Petition zur Verteidigung des Bargelds und unserer Freiheit!

Vielen Dank!


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