NEIN zur Legalisierung der Abtreibung – Menschenwürde verteidigen!

Wie bestellt so geliefert: Die von der lebensfeindlichen deutschen Regierung eingesetzte Kommission für eine Reform des Abtreibungsparagraphen 218 Strafgesetzbuch hat ihren Abschlussbericht vorgelegt, in dem erwartungsgemäß für eine weitgehende Legalisierung von Abtreibungen plädiert wird. Doch in ihrer Radikalität gehen die Vorschläge der Kommission noch weiter als von vielen befürchtet: Ungeborenen Kindern wird grundsätzlich die Menschenwürde und das Recht auf Leben abgesprochen. Wir müssen jetzt unsere Stimme für das Leben erheben, damit die Unmenschlichkeit und Barbarei nicht Gesetz wird!

Die „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ war von Anfang an ausschließlich mit handverlesenen Abtreibungsbefürwortern besetzt, weshalb von einer neutralen oder ausgewogenen Expertenkommission keine Rede sein kann. Entsprechend einseitig fiel nun auch deren Abschlussbericht aus. Darin kommen die Regierungsberater zu dem Schluss, dass die derzeitige grundsätzliche Rechtswidrigkeit von Abtreibungen gemäß Paragraph 218 Strafgesetzbuch „nicht haltbar“ sei. Stattdessen empfiehlt die Kommission Abtreibung bis mindestens zu dem Zeitpunkt, ab dem das Kind auch außerhalb des Mutterleibes überlebensfähig wäre, also ungefähr bis zur 22. Schwangerschaftswoche (!) zu legalisieren. Auch danach wollen sie Abtreibungen noch bis zur Geburt erlauben, „wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft für die Frau unzumutbar ist“.

Völlig entmenschlichend wird Abtreibung – die brutale Ermordung und Zerstückelung eines unschuldigen und wehrlosen Kindes – in dem Bericht als „Entleerung des schwangeren Uterus“ bezeichnet. Dabei muss jedem mit Vernunft begabten Menschen klar sein, dass die Tötung eines wehrlosen und unschuldigen Menschen niemals statthaft sein kann, ganz gleich in welchem Stadium seiner Existenz er sich befindet. Wäre es „rechtmäßig“, wie von der Kommission behauptet, so gäbe es überhaupt nichts mehr, was dann noch „unrechtmäßig“ wäre. Es ist eben das grundlegendste aller Menschenrechte, das Recht auf Leben, das von den Abtreibungsbefürwortern geleugnet wird.

Die Kommission leugnet aber nicht nur das Naturrecht, sie verlässt auch den Boden des Grundgesetzes, indem sie behauptet: „Dem Lebensrecht des Embryos/Fetus kommt geringeres Gewicht zu als dem Lebensrecht des Menschen nach der Geburt“ und „es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt“. Dies steht im direkten Widerspruch zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das entschieden hat, dass „die von Anfang an im menschlichen Sein angelegten potenziellen Fähigkeiten genügen, um die Menschenwürde zu begründen“. „Das Recht auf Leben wird jedem gewährleistet, der „lebt“; zwischen einzelnen Abschnitten des sich entwickelnden Lebens vor der Geburt oder zwischen ungeborenem und geborenem Leben kann hier kein Unterschied gemacht werden“, so die Verfassungsrichter weiter.

Dem Versuch der Bundesregierung über die vorgeschobene Alibi-Kommission das himmelschreiende Unrecht der Abtreibung zu einem angeblichen „Recht“ zu erklären, muss mit aller Entschiedenheit widersprochen werden. Denn wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht! Fordern wir deshalb mit anbei stehender Petition die Fraktionen im Deutschen Bundestag auf, die Legalisierung der Abtreibung zu verhindern und die Menschenwürde sowie das Recht auf Leben der Ungeborenen zu verteidigen. Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese wichtige Petition für die Heiligkeit des Lebens und eine Gesellschaft, die das Leben von der Empfängnis bis zum natürlichen Tod schätzt und schützt!

Herzlichen Dank im Namen der ungeborenen Kinder!


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