Der Straftatbestand der Politikerbeleidigung muss weg!

Die Zeiten, in denen sich Angehörige bestimmter Stände wegen vermeintlicher Beleidigungen auf Degen oder Pistolen gefordert haben, sind längst vorbei. Hingegen wird das Denken in zweierlei Ständen, was die Ehre angeht, gerade wieder modern. So wie früher Leute, die man zu den niederen, nicht satisfaktionsfähigen Ständen gerechnet hat, gefahrlos von den Höhergestellten beleidigt werden durften, weil sie keine Genugtuung fordern konnten, so glauben sich heute Politiker einem höheren Stande zugehörig, der einerseits das Volk aufs Übelste beleidigen kann, ohne dafür belangt zu werden, und der gleichzeitig einen eigenen Strafrechtsparagraphen für sich in Anspruch nimmt, welcher die Bürger wesentlich härter bestraft, wenn sich jemand aus dieser Politiker-Kaste von ihnen beleidigt fühlt.

Dass in Deutschland eine Gefühlsregung wie das Ehrgefühl überhaupt ein strafrechtlich geschütztes Rechtsgut ist, liegt daran, dass der Gesetzgeber Mitte des 19. Jahrhunderts dem Austragen von Ehrhändeln in oft tödlichen Duellen ein Ende setzen wollte. Im Grunde ging es also darum, das schon damals, noch zu Zeiten der Monarchie, antiquierte und völlig kindische Denken von verletzter Ehre in zumindest gewaltlose Bahnen zu lenken. Gebracht hat es wenig: Die eitlen Eliten griffen weiterhin bevorzugt zur Waffengewalt, wenn sie ihr Ehrgefühl verletzt sahen – damals genau wie heute, wenn auch inzwischen von einer Waffengleichheit wie beim Duell längst keine Rede mehr sein kann.

So ist es in Deutschland heute gang und gäbe, dass die bewaffnete Staatsmacht die Wohnungen von Bürgern stürmt, sobald sich einer der hohen Herren von seinen Untertanen auf den Schlips getreten fühlt. Alleine schon diese völlige Unverhältnismäßigkeit des gewaltsamen Eindringens in die grundrechtlich geschützte Wohnung wegen einer empfundenen Kränkung ist mit internationalen Rechtsstandards und westlichen Werten absolut unvereinbar. Komplett aus der Zeit gefallen ist aber die rechtliche Ungleichbehandlung von zweierlei Ständen, dem der Politiker und dem der Bürger. Diese resultiert aus dem erst 2021 eingeführten Paragraph 188 Strafgesetzbuch, der die Beleidigung eines Politikers durch einen Bürger ungleich härter bestraft als die eines Bürgers durch einen Politiker oder anderen Bürger.

Allein Friedrich Merz (CDU) ließ auf Grundlage dieses Paragraphen während seiner bislang kurzen Amtszeit als Bundeskanzler bereits reihenweise Hunderte Bürger bestrafen, von denen er sich kritisiert fühlte. Jüngstes Beispiel ist ein Facebook-Nutzer aus Heilbronn, der Merz aufgrund seiner gebrochenen Wahlversprechen als „Lügenfritz“ bezeichnete und dafür ein volles Monatsgehalt Strafe bezahlen musste. Was hingegen nicht bestraft wird und noch nicht einmal politische Konsequenzen nach sich zieht, ist, wenn beispielsweise Bundesarbeitsministerin und SPD-Chefin Bärbel Bas das deutsche Volk pauschal als „einheitsbraunbeleidigt. Dieses zweierlei Maß ist bezeichnend für eine abgehobene politische Klasse, die ihre Gesetzgebungsgewalt dazu nutzt, den demokratischen Diskurs und die freie Rede durch Einschüchterung und staatliche Willkür systematisch zu ersticken.

Paragraph 188 Strafgesetzbuch ist ein grundrechtswidriger Verstoß gegen die Gleichheit vor dem Gesetz und unvereinbar mit rechtsstaatlichen Prinzipien. Dieser Unrechtsparagraph gehört umgehend abgeschafft. Fordern wir deshalb mit anbei stehender Petition Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) auf, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Bitte unterzeichnen auch Sie diese wichtige Petition und teilen Sie diesen Aufruf in Ihrem gesamten Netzwerk, damit wir gemeinsam unserem Menschenrecht auf freie Rede und rechtliche Gleichbehandlung den nötigen Nachdruck verleihen können. Jeder Unterzeichner ist ein Signal gegen die Willkür und für die Gleichheit aller vor dem Gesetz.

Vielen Dank!


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