Für den Lebensschutz kann und darf es keine Bannmeilen geben!

Update 07.06.2019: Das hessische Innenministerium hat in einer Handreichung an die Kommunen festgestellt, dass generelle Bannmeilen für Lebensrechtskundgebungen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Abtreibungskliniken unzulässig und mit dem Grundgesetz unvereinbar sind.

Beschränkungen und Auflagen hinsichtlich des Versammlungsortes sind nur im Einzelfall zulässig, um zu verhindern, dass schwangere Mütter direkt angesprochen werden oder ihnen der Zugang zur Beratungsstelle versperrt wird.

Wörtlich heißt es in dem Dokument:

Da das allgemeine Persönlichkeitsrecht der betroffenen Frauen seine Schranken in den kollidierenden Grundrechten Dritter (Meinungs- und Versammlungsfreiheit, ggf. Religionsfreiheit der Teilnehmer von Mahnwachen), findet […], müssen allgemein gehaltene Formen des Protestes und der Meinungskundgabe gegen Schwangerschaftsabbrüche weiterhin und zumindest in der Nähe der betreffenden Orte möglich sein.


Durch Gehsteigberatung, Mahnwachen von Lebensschützern und nicht zuletzt Gebetsaktionen vor Abtreibungskliniken und Beratungsstellen konnten bereits unzählige Menschenleben unschuldiger Kinder, quasi in letzter Minute gerettet werden. So organisierte beispielsweise in den letzten Jahren die Aktion „40 Tage für das Leben“ in Frankfurt mehrmals ein 40-tägiges Gebet vor Beratungsstellen des Abtreibungsvereins „Pro Familia“. Dies war der mächtigen Abtreibungslobby offenbar ein so großer Dorn im Auge, dass nun im neuen hessischen Koalitionsvertrag festgehalten wurde, die Errichtung von Bannmeilen für Lebensschützer in Erwägung zu ziehen.

Seit 2017 organisiert die Initiative „40 Tage für das Leben“ in Frankfurt am Main jeweils in der Fastenzeit und im Herbst eine 40-tägige Gebetsaktion vor Beratungsstellen des Abtreibungsvereins „Pro Familia“, in denen sich schwangere Mütter den für die straffreie Tötung ihres Kindes erforderlichen Schein abholen können. Die Teilnehmer beten zum Beispiel den Rosenkranz, singen christliche Lieder und erinnern mit Bildern und Transparenten an das Recht auf Leben der Ungeborenen, das durch den massenhaften Mord im Mutterleib tagtäglich mit Füßen getreten wird. Diese friedlichen Mahnwachen erhitzen offenbar so sehr die Gemüter radikaler Feministen und hasserfüllter Abtreibungsbefürworter, dass diese sich nicht nur fortwährend zu vulgären Störaktionen hinreißen lassen, sondern nun auch über die Abtreibungslobby in der Politik versuchen Bannmeilen für Lebensschützer zu errichten.

In Hessen scheinen die Feinde des Lebens ihrem Ziel nun einen Schritt näher gekommen zu sein. Im neuen Koalitionsvertrag zwischen der CDU und den Grünen heißt es: „Wir werden deshalb die rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um diesen diskriminierungsfreien Zugang zu gewährleisten und dabei auch einen Schutz von Demonstrationen im Umkreis von 150 Metern um die Beratungsstellen einbeziehen.“ Weshalb friedliche Beter am Wegesrand Frauen angeblich „diskriminieren“, erschließt sich wohl nur den wirren Gedankengängen radikaler Feministen. Tatsächlich diskriminiert, also ungleich behandelt, werden durch diesen Vorstoß jedoch Lebensschützer. Da vor Beratungsstellen in der Regel nur Lebensschützer demonstrieren, beziehungsweise beten, sollen diese durch die Bannmeilen gezielt ihrer Grundrechte auf Versammlung, auf freie Rede, sowie auf Ausübung ihrer Religion beraubt werden.

Prominente Unterstützung für diese totalitaristischen und antidemokratischen Repressalien kommt von der neuen Gallionsfigur der Abtreibungsindustrie, der wegen illegaler Abtreibungswerbung verurteilten Gießener Abtreibungsärztin Kristina Hänel. Auch vor deren Praxis beten fromme Christen regelmäßig für ein baldiges Ende der brutalen Abtreibungsgewalt. Für Hänel und ihre Gehilfen sei dies eine „große Belastung, zu wissen, dass da Menschen kommen, von denen wir nicht wissen, wie viele es sind und was sie tun“. Weiß Hänel etwa tatsächlich nicht, was man mit einem Rosenkranz in der Hand tut, oder will sie einfach nur die ungeborenen Kinder in der Öffentlichkeit unsichtbar machen?

Es verwundert kaum, dass diejenigen politischen Kräfte, die das grundlegendste aller Menschenrechte, das Recht auf Leben leugnen, nun auch die übrigen Grundrechte, wie die Versammlungsfreiheit, die Redefreiheit und die Religionsfreiheit beseitigen wollen. Umso entschiedener muss jedoch unser Protest ausfallen! Für den Lebensschutz kann und darf es keine Bannmeilen geben! Wenden wir uns deshalb mit anbei stehender Petition an den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU) und fordern wir ihn auf, die Grundrechte von Lebensschützern und vor allem das Recht der ungeborenen Kinder auf Leben zu wahren. Bitte unterzeichnen auch Sie die Petition, damit die Bannmeilen verhindert werden können und das Schicksal der Ungeborenen in der Öffentlichkeit nicht unsichtbar gemacht wird!

Herzlichen Dank im Namen der Ungeborenen!


Petition an den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier (CDU):

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Bouffier,

im neuen Koalitionsvertrag zwischen der CDU und den Grünen haben Sie vereinbart, in Hessen die Errichtung von Bannmeilen für Demonstrationen im Umkreis von 150 Metern um sogenannte „Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen“ in Erwägung zu ziehen. Gegen dieses Vorhaben protestieren wir aufs Schärfste!

Derartige Bannmeilen verletzten nicht nur unsere verfassungsmäßig garantierten Grundrechte auf Versammlung und freie Rede, sondern richten sich in nicht hinnehmbarer Weise auch gegen das Recht auf freie Religionsausübung, da Mahnwachen vor Beratungsstellen in der Regel Gebetsaktionen sind. Zudem verstoßen die von Ihnen angedachten Bannmeilen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Artikel 3 Grundgesetz, weil von dieser Maßnahme de facto ausschließlich Lebensschützer betroffen sind. Wer sonst demonstriert vor Beratungsstellen? Diese eklatanten Grundrechtsverletzungen wiegen umso schwerer, als sie sich gezielt gerade gegen diejenigen richten, die für den Schutz und die Würde des menschlichen Lebens eintreten.

Herr Ministerpräsident, wir fordern Sie vor diesem Hintergrund auf, die Grundrechte von Lebensschützern und vor allem das Recht der ungeborenen Kinder auf Leben zu wahren und zu verteidigen. Werden Sie Ihrer Verantwortung gerecht und verhindern Sie die Bannmeilen um Beratungsstellen!

Die 7886 Unterzeichner


Anmerkung: Die Gebetsaktion „40 Tage für das Leben“ findet auch in diesem Jahr wieder vom 06. März 2019 bis zum 14. April 2019, täglich von 11:00 Uhr bis 15:00 Uhr, sonntags bereits ab 9:00 Uhr, vor der Beratungsstelle von „Pro Familia“, Palmengartenstraße 14, in Frankfurt am Main statt. PatriotPetition.org unterstützt die Initiative und bittet um rege Beteiligung.


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