Impfpflicht? – Nein danke!

Update 15.11.2021: Die österreichische Regierung hat einen Lockdown für Ungeimpfte beschlossen: Von heute an gelten weitgehende Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte. Sie dürfen nur noch in Ausnahmefällen das Haus verlassen – um arbeiten zu gehen, sich die Beine zu vertreten oder notwendige Einkäufe zu tätigen.


Update 06.11.2021: In Österreich gilt ab Montag, den 08.11.2021 in der Gastronomie, Hotellerie, bei körpernahen Dienstleistungen, bei Besuchen in Spitälern und Pflegeheimen sowie bei Veranstaltungen ab 25 Personen die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Außerdem gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht, auch im Einzelhandel.

Die Regierung verständigte sich zudem darauf, dass der Grüne Pass“ nur noch neun Monate ab der zweiten Impfung gelten soll, danach nur noch wenn eine dritte Impfung vorgenommen wurde. Die ursprünglich als „Einmalimmunisierung“ angelegte Impfung von Johnson & Johnson gilt nur noch bis 3. Jänner für den „Grünen Pass“, sofern nicht nachgeimpft wurde.


Update 11.05.2021: In Deutschland fordert der Ärztetagdie Bundesregierung auf, unverzüglich eine COVID-19-Impfstrategie für Kinder und Jugendliche zu entwickeln und vor Einsetzen des Winters 2021/2022 umzusetzen“. Dies beinhalte, „die Forschung zu Impfstoffen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sofort und nachhaltig (…) zu fördern, hinreichend adäquate Impfstoffe zu bestellen und zeitnah auszuliefern und proaktiv mediale Kommunikation für die Impfung von Kindern und Jugendlichen vorzubereiten und umzusetzen“.


Update 07.05.2021: In Deutschland gelten ab dem 08. Mai 2021 Lockerungen der Corona-Regeln für vollständig Geimpfte und Genesene. Für diese entfällt die Testpflicht und sie brauchen sich nicht mehr an Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen halten. Für den Nachweis der Impfung soll künftig ein digitaler Ausweis genutzt werden, alternativ aber auch der gelbe Impfpass oder ein von den Impfzentren ausgefülltes Formular.

In Österreich gelten ab dem 19. Mai 2021 Tests oder der Status „genesen“ oder „geimpft als Eintrittskarte für Gastronomie, Hotels, Veranstaltungen und Ähnliches. Im Einzelfall könnten auch Antigentests zur Eigenanwendung unter Aufsicht des Betreibers einer Betriebsstätte für Gäste als Eintrittstest anerkannt werden, diese sind jedoch lediglich für die Dauer des einzelnen Aufenthalts gültig. Bis zum Sommer soll der sogenannte „Grüne Pass“ dann europaweit gelten.


Update 08.04.2021: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hält eine Impfpflicht für grundsätzlich zulässig. „Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden“, urteilte das Gericht nach einer Klage mehrerer Familien gegen die in Tschechien bestehende Impfpflicht für Kinder. Die tschechische Gesundheitspolitik sei im „besten Interesse“ der Kinder.


Update 17.03.2021: Die EU hat sich entschlossen, ab Juni 2021 einen digitalen „grünen Impfpass einzuführen. Dabei überlässt man es den Mitgliedsstaaten, welche Grund- und Freiheitsrechte sie jenen Bürgern vorenthalten wollen, die sich nicht impfen lassen. Österreich will das umstrittene System schon im April 2021 umsetzen.


Update 25.02.2021: Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat sich für einen „Grünen Passausgesprochen. Es brauche „einen Grünen Pass für jeden, der geimpft ist oder gerade Corona hatte und dadurch immun ist oder einen neuen Test gemacht hat“, sagte Kurz. Ohne EU-Lösung werde man das Projekt „national angehen“.

Künftig soll es ohne einen derartigen „Grünen Passnicht mehr möglich sein, Freizeiteinrichtungen wie zum Beispiel Fitnessstudios, Theater, Kinos, Hotels, Gaststätten aufzusuchen, oder Auslandsreisen zu unternehmen. Noch vor kurzem hatte die Österreichische Bundesregierung einen derartigen indirekten Impfzwang eigentlich kategorisch ausgeschlossen. Nun also die Kehrtwende!


Update 23.02.2021: Die deutsche Bundesregierung die Einführung eines digitalen Impfpasses beschlossen. Der Impfpass soll Ende des zweiten Quartals 2021 verfügbar sein. Ab Januar 2022 sollen die Impf-Daten zusätzlich in der elektronischen Patientenakte für Mobilgeräte gespeichert werden können.

Der Chef der Ständigen Impfkommission des Bundes, Thomas Mertens, geht davon aus, dass Geimpfte mit diesem Nachweis im privatrechtlichen Bereich, wie Kinos, Theatern, Restaurants und Fluglinien, Freiheiten zurückbekommen werden, die nicht geimpften Menschen vorenthalten sein werden. „International ist das ja schon vielfach eingeführt, ist damit bei uns gar nicht zu verhindern“, so Mertens.


Update 04.02.2021: In einer Stellungnahme hat sich der Deutsche Ethikrat zum jetzigen Zeitpunkt gegen Privilegien und eine individuelle Rücknahme staatlicher Freiheitsbeschränkungen für Geimpfte ausgesprochen.

Gleichzeitig ebnete das Gremium jedoch den Weg für einen indirekten Impfzwang durch Privatunternehmen. Für die Zeit, wenn alle Bürger die Möglichkeit gehabt hätten, sich impfen zu lassen, sei eine Sonderbehandlung für Geimpfte im Rahmen der Vertragsfreiheit zulässig, so der Ethikrat.


Update 27.01.2021: In einer Resolution spricht sich der Europarat gegen eine Corona-Impfpflicht aus und stellt zudem klar, dass nicht-geimpfte Personen nicht benachteiligt oder diskriminiert werden dürfen. Bürger können nun rechtlich beispielsweise gegen Arbeitgeber, Behörden, oder Reiseanbieter vorgehen, die geimpfte Personen bevorzugen.


Update 21.01.2021: Die EU-Kommission hat die Einführung eines europaweiten „Impf-Zertifikats“ vorgeschlagen. Der Vorschlag wird derzeit von den EU-Staats- und Regierungschefs geprüft, die sich bis Ende Januar auf ein gemeinsames Vorgehen einigen sollen. Einige der 27 EU-Mitgliedstaaten, darunter Reiseländer wie Griechenland, Portugal und Spanien, zeigen sich dem Vorschlag der Kommission gegenüber sehr aufgeschlossen. Sie planen die Einreise künftig nur noch Personen zu gestatten, die ein solches „Impf-Zertifikat“ vorweisen können. Demnach könnte das Reisen bald nur noch mit Impfung möglich sein!


Kaum haben die Impfungen gegen das chinesische Corona-Virus begonnen, schon träumen Impfbefürworter und Pharmalobby von einer Pflicht zur Impfung. Ein solcher Impfzwang stünde klar im Widerspruch zum Recht auf körperliche Unversehrtheit und zur Gewissensfreiheit. Trotzdem droht er nicht nur in Form staatlicher Verordnungen, sondern insbesondere auch seitens privater Unternehmen, die ungeimpfte Menschen diskriminieren und dadurch indirekt zur Impfung nötigen könnten.

Unzureichende Erprobung, heftige Nebenwirkungen, ungeklärte Haftungsfragen – die Corona-Impfstoffe bergen hohe Risiken. Noch dazu basieren viele von ihnen auf Zelllinien abgetriebener Babys (unter anderem die der Firmen Pfizer/BioNTech, Moderna, Oxford/AstraZeneca und Johnson and Johnson). Von daher sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass niemand gezwungen werden darf, derart riskante Experimente an seinem Körper durchführen zu lassen oder entgegen seinem Gewissen Teil der Abtreibungsindustrie zu werden. Noch dazu stellen Impfungen – wie jeder ärztliche Eingriff – juristisch gesehen immer eine Körperverletzung dar, die grundsätzlich nur unter Einwilligung des Patienten stattfinden darf. Doch all diese Tatsachen hielten beispielsweise weder die spanische Regierung davon ab, Listen von Impfverweigerern zu erstellen und diese auch mit anderen Ländern zu teilen, noch die australische Fluggesellschaft Qantas, sich zu weigern, ungeimpfte Personen zu transportieren.

Zwar gilt die Einführung einer generellen Impfpflicht in Deutschland, Österreich und der Schweiz im Moment als eher unwahrscheinlich, umso größer ist aber die Gefahr einer indirekten Impfpflicht durch die Hintertür: So könnten per Regierungsverordnung einerseits bestimmte Berufsgruppen, wie medizinisches Personal, zur Impfung verpflichtet werden, andererseits aber auch zahlreiche Aktivitäten, wie Reisen ins Ausland oder der Besuch von Veranstaltungen oder Freizeiteinrichtungen, an das Vorhandensein einer Impfung geknüpft werden.

Darüber hinaus könnten sich Privatunternehmen im Rahmen der Vertragsfreiheit weigern, Geschäfte mit nicht geimpften Personen abzuschließen. Zwar gibt es Antidiskriminierungsgesetze, die die Ungleichbehandlung bestimmter Personengruppen verhindern, diese gelten aber nicht bezüglich einer Benachteiligung aufgrund einer nicht vorhandenen Impfung. So könnten Unternehmen Menschen zur Impfung nötigen, indem sie diese ansonsten nicht mehr in ihre Geschäftsräume lassen, sie nicht mehr befördern oder kein Arbeitsverhältnis mehr mit ihnen eingehen. Die Vertragsfreiheit ist zweifelsohne ein sehr hohes Gut. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Unternehmen ein Quasi-Kartell gegen ungeimpfte Menschen bilden und diese systematisch vom Geschäfts- und Arbeitsleben ausschließen!

Hier braucht es dringend gesetzliche und wettbewerbsrechtliche Regelungen, die jede gesellschaftliche Ächtung und Ausgrenzung von nicht geimpften Menschen verhindern. Mit anbei stehender Petition fordern wir die Regierungen von Deutschland, Österreich und der Schweiz auf, derartige Regelungen zu treffen, damit weiterhin jedermann absolut frei für sich selber entscheiden kann, ob er sich impfen lässt oder nicht. Niemand darf gegen seinen Willen oder gegen sein Gewissen gezwungen oder anderweitig unter Druck gesetzt werden, einen derart schwerwiegenden Eingriff in seine körperliche Integrität vornehmen zu lassen. Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese wichtige Petition zum Schutz der körperlichen Selbstbestimmung und der Gewissensfreiheit.

Vielen Dank!


Petition an die Regierungen von Deutschland, Österreich und der Schweiz:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz,
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Parmelin,

kaum haben die Impfungen gegen das Corona-Virus begonnen, schon werden Stimmen laut, die nach einer Impfpflicht verlangen. Auch wenn staatlicherseits immer wieder beteuert wird, eine generelle Impfpflicht für alle sei nicht geplant, so besteht doch berechtigte Sorge, dass Menschen entgegen ihrem Willen indirekt zur Impfung gezwungen oder genötigt werden könnten, sei es durch verpflichtende Impfungen für bestimmte Berufsgruppen, durch Verbote, ohne Impfung bestimmte Aktivitäten nicht mehr ausüben zu dürfen, oder durch Privatunternehmen, die sich im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit weigern, Verträge mit nicht geimpften Personen abzuschließen.

Ein solcher Impfzwang – egal ob staatlich verordnet, oder indirekt durch den Ausschluss nicht geimpfter Menschen vom sozialen Leben – muss unbedingt verhindert werden. Es muss die absolut freie Entscheidung jedes Einzelnen bleiben, ob er sich impfen lässt oder nicht. Jedweder äußere Zwang oder Druck hierbei wäre ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit und der Gewissensfreiheit (da viele Impfstoffe auf Zelllinien abgetriebener Babys beruhen).

Wir fordern Sie deshalb auf, entsprechende gesetzliche und wettbewerbsrechtliche Regelungen zu treffen, die jede gesellschaftliche Ächtung und Ausgrenzung von nicht geimpften Menschen verhindern. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass Unternehmen nicht ein Quasi-Kartell gegen ungeimpfte Menschen bilden und diese systematisch vom Geschäfts- und Arbeitsleben ausschließen.

Vielen Dank für Ihren entsprechenden Einsatz!

Die 20505 Unterzeichner


[emailpetition id=”124″]