Abtreibung darf kein EU-Grundrecht werden – Recht auf Leben verteidigen!

Update 22.09.2022: Das Referat Bürgeranfragen des EU-Parlaments hat im Auftrag von EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (PN) auf die Petition „Abtreibung darf kein EU-Grundrecht werden – Recht auf Leben verteidigen!“ geantwortet. Das Antwortschreiben ist hier einsehbar:

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Wie dem Schreiben zu entnehmen ist, hat Metsola, die sich selbst in der Vergangenheit immer als konsequente Lebensschützerin inszeniert hat, ihre Einstellung zum Thema Abtreibung leider grundlegend geändert. Demnach bekräftigt die Parlamentspräsidentin in ihrer Antwort eine Aussage vom Januar 2022, der zufolge sie in Bezug auf das Thema Abtreibung die Positionen des EU-Parlaments als die ihren vertreten werde. Dies gelte insbesondere sowohl für die (rechtlich nicht bindende) Entschließung des EU-Parlaments vom 24. Juni 2021, in der ein uneingeschränkter Zugang zur Abtreibung gefordert wird, als auch für die skandalöse Einmischung des EU-Parlaments in die inneren Angelegenheiten der USA vom 7. Juli 2022. In dieser ebenfalls rechtlich nicht bindenden Entschließung wurde die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, der feststellte, dass die Verfassung der Vereinigten Staaten keinerlei „Recht auf Abtreibung“ enthält (Aufhebung von „Roe v. Wade“) verurteilt und gleichzeitig gefordert, ein „Recht auf eine sichere und legale Abtreibung“ in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen.

Trotz der höchst bedauerlichen Kehrtwende der EU-Parlamentspräsidentin in Sachen Lebensschutz hält das Antwortschreiben aber zwei entscheidende Punkte fest: Zum einen hat die EU keine direkten Befugnisse, Lebensschutzgesetze der Mitgliedstaaten abzuschaffen, zum anderen bräuchte ein „EU-Grundrecht auf Abtreibung“ die Zustimmung aller 27 Mitgliedstaaten. Für uns heißt das, dass wir unsere gemeinsamen Anstrengungen zum Schutz der Ungeborenen vor allem auf nationaler Ebene verdoppeln und verdreifachen müssen!


Update 07.07.2022: Am Donnerstag, den 07.07.2022 hat das EU-Parlament mit 324 zu 155 Stimmen bei 38 Enthaltungen eine Resolution angenommen, die alle Mitgliedstaaten auffordert, sichere und legale Abtreibungen“ in der EU-Grundrechtecharta zu verankern. Die Resolution ist jedoch rechtlich nicht bindend und es ist angesichts der erforderlichen Einstimmigkeit (auch Pro-Life-Staaten wie Polen, Ungarn oder Malta müssten zustimmen) höchst unwahrscheinlich, dass sie von den Mitgliedstaaten umgesetzt wird.

Die Resolution stellt jedoch einen beispiellos skandalösen Akt der Einmischung in fremde Angelegenheiten und die Unabhängigkeit der amerikanischen Justiz dar, da sie als direkte Reaktion auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, das Urteil „Roe v. Wade“ in der Dobbs-Entscheidung aufzuheben, verfasst wurde.

Abgesehen davon ist der Text dieser unverbindlichen Entschließung fundamental ungenau und irreführend. Es gibt kein „Recht auf Abtreibung“ – im Gegenteil, Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bestätigt das Recht auf Leben für alle.

Derweil ging auch die französische EU-Ratspräsidentschaft zu Ende, ohne dass Präsident Emmanuel Macron (LaREM) sein Vorhaben umsetzen konnte, Abtreibung zu einem EU-Grundrecht zu erheben.


Das Recht auf Leben wird derzeit angegriffen wie nie zuvor. Nicht nur, dass die deutsche Regierung plant Werbung für das Morden unschuldiger Kinder im Mutterleib zu legalisieren, jetzt fordert auch noch der französische Präsident Emmanuel Macron (LaREM) ein EU-weites „Grundrecht auf Abtreibung. Dazu will er sich mit Hilfe der EU-Grundrechtecharta über die nationalen Verfassungen der Mitgliedsstaaten hinwegsetzen, da ein solches Pseudo-Grundrecht mit diesen absolut unvereinbar ist. Wir müssen jetzt das Lebensrecht der Ungeborenen energisch verteidigen!

Präsident Macron hat im EU-Parlament seine Vorhaben für die EU-Ratspräsidentschaft, die Frankreich in der ersten Jahreshälfte 2022 inne hat, vorgestellt. Dazu zähle es laut Macron, Abtreibung zu einem EU-Grundrecht zu erheben. Wörtlich sagte er: „Zwanzig Jahre nach der Verkündung unserer Grundrechtecharta, in der die Abschaffung der Todesstrafe in der gesamten Union verankert wurde, hoffe ich, dass wir diese Charta aktualisieren können, um insbesondere den Schutz der Umwelt und die Anerkennung des Rechts auf Abtreibung deutlicher zu machen.

Der Zeitpunkt dieser in sich schon paradox wirkenden Aussage dürfte nicht zufällig gewählt worden sein. Keine 24 Stunden zuvor war die konservative maltesische EU-Abgeordnete Roberta Metsola (PN), eine entschiedene Abtreibungsgegnerin, zur neuen EU-Parlamentspräsidentin gewählt worden. Die Pro-Life-Politikerin und vierfache Mutter stimmte bereits als Abgeordnete sowohl gegen den Tarabella-Bericht als auch gegen den Matić-Bericht, in denen Abtreibung als „Grundrecht“ bezeichnet wurde. Metsola hat zudem stets bekräftigt und darauf hingewiesen, dass das Thema Abtreibung in die Zuständigkeit der nationalen Parlamente fällt. In ihrer Heimat Malta ist Abtreibung strikt verboten.

Dieser Tatsache ist sich selbstverständlich auch Macron bewusst, weshalb er sich mit Hilfe der EU-Grundrechtecharta über nationales Recht und die nationalen Verfassungen hinwegsetzen will. Bislang heißt es in der EU-Grundrechtecharta in Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.“ Und in Artikel 2, Absatz 1: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.Macron und die radikalen Abtreibungsfanatiker wollen nun ausgerechnet die schwächsten und wehrlosesten Mitglieder der Gesellschaft, die ungeborenen Kinder, gezielt entmenschlichen, ihnen das Menschsein absprechen und somit ihrem gottgegebenen Recht auf Leben berauben. Durch die Aufnahme eines Pseudo-Grundrechts auf Abtreibung, das das Lebensrecht ungeborener Babys leugnet, würde die EU-Grundrechtecharta zur Farce, zum Widerspruch in sich.

Macron hat offenbar alle Skrupel verloren. Er will das Unrecht zum Recht umdefinieren, um ungeborenen Kindern jeglichen Schutz durch die nationalen Rechtsordnungen zu nehmen. Wir dürfen das nicht zulassen! Treten wir jetzt mit aller Entschiedenheit für die Würde und das Lebensrecht aller Menschen – ob geboren oder ungeboren – von der Empfängnis an ein, indem wir anbei stehende Petition an EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola unterzeichnen. Metsola und das EU-Parlament sollen dem ungeheuerlichen Vorhaben Macrons mit Nachdruck entgegentreten und das Lebensrecht der Ungeborenen mit allen Mitteln verteidigen. Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese wichtige Petition und geben Sie damit ein klares Statement für eine Kultur des Lebens ab.

Herzlichen Dank und vergelt’s Gott im Namen der Ungeborenen!


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