Gehsteigberatung und Gebet vor Abtreibungszentren darf nicht verboten werden!

Update 24.01.2024: Das Bundeskabinett hat sich auf eine Neufassung des des Schwangerschaftskonfliktgesetzes geeinigt. Demnach soll Gehsteigberatung künftig als Ordnungswidrigkeit gelten und mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.


Update 17.11.2023: Laut Pressemeldungen hat sich die deutsche Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP auf einen Gesetzentwurf zum Verbot von Gehsteigberatung und Gebet vor Abtreibungszentren geeinigt. Nach dem Gesetzentwurf dürfen künftig keine „Hindernisse“ vor einer Beratungsstelle oder Abtreibungspraxis errichtet werden. Schwangere dürfen in Hör- und Sichtweite nicht mehr angesprochen werden. Verboten werden soll auch, Darstellungen zu Schwangerschaft und Abtreibungen zu verteilen, die „unwahr“ sind oder auf eine „starke emotionale Beunruhigung der Schwangeren“ abzielen.

Menschenrechtsexperten kritisieren, dass die vorgesehene Gesetzänderung gegen international anerkannte Menschenrechte verstößt, namentlich die Menschenrechte auf Religions- und Versammlungsfreiheit sowie auf freie Rede.


Für unzählige ungeborene Kinder ist es die sprichwörtliche Rettung in letzter Minute: Lebensschützer, die schwangeren Müttern auf dem Weg zur Abtreibungsklinik oder Beratungsstelle konkrete Hilfe anbieten oder einfach nur im stillen Gebet für die Ungeborenen Mahnwache halten. Ausgerechnet diesen höchst vorbildlichen und segensreichen Einsatz für das Leben will die linksradikale deutsche Regierung nun unter Strafe stellen. Ein ungeheuerlicher Angriff auf unsere fundamentalen Grundrechte, den wir keinesfalls zulassen dürfen!

Wie viele unschuldige Kinder konnten schon vor dem sicheren Abtreibungstod gerettet werden, weil Lebensschützer doch noch die Herzen jener Mütter erreichen konnten, die schon auf dem Weg zu den Abtreibungszentren waren? Sei es durch das Aufzeigen konkreter Hilfsangebote, durch Bilder und Plakate oder durch das Gebet. Ein gar nicht hoch genug zu würdigender Einsatz, denn jedes einzelne Leben, das dadurch gerettet werden konnte, ist unendlich wertvoll. Die lebensfeindliche deutsche Bundesregierung aus SPD, FDP und Grünen hingegen bezeichnet das in ihrem Koalitionsvertrag verächtlich als „Gehsteigbelästigungen“, denen man „wirksame gesetzliche Maßnahmen“ entgegensetzen wolle; sprich man will diejenigen bestrafen, die den ungeborenen Kindern eine Stimme verleihen.

Ein doppelt skandalöses Ansinnen, das die antidemokratische Haltung dieser Regierung in zweifacher Hinsicht verdeutlicht. Zum einen kommt der Staat nicht nur seinem eigenen, vom Grundgesetz gebotenen Schutzauftrag für die Ungeborenen nicht nach, sondern er verfolgt sogar noch diejenigen Bürger, die sich für das Leben einsetzen und deren Verhalten verfassungsmäßig geschützt ist. Das steht selbstverständlich in völligem Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die lautet: „Das sich im Mutterleib entwickelnde Leben steht als selbständiges Rechtsgut unter dem Schutz der Verfassung (Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 1 Abs. 1 GG).

Zum anderen beschneidet die Regierung erneut – wie schon zu Corona-Zeiten – die Grundrechte der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der freien Rede (Artikel 5 Grundgesetz) und der Religionsausübung (Artikel 4 Grundgesetz). Es zeigt sich, wer das grundlegendste aller Grundrechte, das Recht auf Leben, mit Füßen tritt, der macht auch vor allen anderen unveräußerlichen Rechten nicht Halt. Waren es gestern die „Maßnahmengegner“, deren Grundrechte einkassiert wurden, sind es heute die Lebensschützer und morgen bald alle, die es nur irgendwie wagen, die Regierung zu kritisieren.

Eine Regierung, die Bürger verfolgen lässt, die friedlich beten oder schwangeren Müttern Hilfe anbieten, zeigt ihr wahres Gesicht. Wir dürfen nicht zulassen, dass sie mit diesem tyrannischen Angriff auf das Lebensrecht der Ungeborenen und unsere Grundrechte durchkommt! Protestieren wir deshalb mit anbei stehender Petition gegen die von der deutschen Bundesregierung geplanten Bannmeilen für Lebensschützer und fordern wir die Fraktionen im Bundestag auf, dieses Vorhaben zu verhindern! Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese wichtige Petition für den Schutz des Lebens. Erheben wir jetzt gemeinsam unsere Stimme für die Ungeborenen und lassen wir uns auch zukünftig genau das nicht verbieten!

Herzlichen Dank im Namen der ungeborenen Kinder!


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