NEIN zum lebensfeindlichen 219a-Kompromiss – JA zum Leben

Update 22.02.2019: Der Bundestag hat dem lebensfeindlichen Kompromiss zur Neuregelung von § 219a Strafgesetzbuch nun im Eiltempo mit 371 Ja-Stimmen zu 277 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen zugestimmt. Damit dürfen Abtreibungsärzte jetzt darauf hinweisen, dass sie Abtreibungen vornehmen, aber keine Informationen, beispielsweise über die Methoden wie sie abtreiben, verbreiten. § 219a StGB wir damit zum „zahnlosen Tiger“. Zudem werden die Krankenkassen die Kosten für hormonelle (frühabtreibende) Verhütungsmittel bis zum vollendeten 22. Lebensjahr übernehmen. Einzig positiv an dem Kompromiss ist, dass eine Studie zu den Folgen von Abtreibungen, insbesondere dem Post-Abortion-Syndrom, in Auftrag gegeben werden soll. Radikalen Feministen von der FDP, den Linken und den Grünen geht der gefundene Kompromiss noch nicht weit genug, sie erwägen eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht.


Noch im Dezember 2018 hatte die deutsche Bundesregierung vollmundig verkündet, das Werbeverbot für Abtreibung (§ 219a Strafgesetzbuch) bliebe bestehen. Der „Kompromissvorschlag“ zur Neuregelung von § 219a Strafgesetzbuch sieht nun jedoch vor, dass Abtreibungsärzte sehr wohl auf ihr blutiges Geschäft aufmerksam machen dürfen. Als wäre das noch nicht genug, soll auch noch die frühabtreibende „Antibabypille“ bis zum 22. Lebensjahr kostenlos – sprich auf Kosten der Krankenkassen-Beitragszahler – verteilt werden.

Die Große Koalition hat sich auf einen Referentenentwurf zur Reform des § 219a Strafgesetzbuch geeinigt, demzufolge Werbung für Abtreibung nur noch im Grundsatz strafbar sein soll. Hingegen würde es Abtreibungsärzten ausdrücklich erlaubt sein, zum Beispiel auf ihrer Internetseite auf ihr blutiges Handwerk hinzuweisen und entsprechende „Informationsangebote“ zu verlinken – als ob das keine Werbung sei. Das wäre ungefähr so, als würde man behaupten, es sei lediglich Information und enthielte keine Kaufaufforderung, wenn beispielsweise ein Bäcker vor seinem Laden ein Schild mit der Aufschrift „Heute frische Brötchen“ anbringt. Zudem soll es in Zukunft eine von der Bundesärztekammer zentral geführte Liste mit Abtreibungsärzten geben.

Ganz im Sinne der lebensfeindlichen Abtreibungs- und Kinderverhütungs-Ideologie soll auch die Altersgrenze für den Anspruch auf von der Krankenkasse bezahlte, hormonelle sogenannte „Verhütungsmittel“, wie der frühabtreibenden „Antibabypille, bis hin zur Abtreibungspille „Pille danach, vom 20. auf das vollendete 22. Lebensjahr steigen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten für die Krankenversicherten belaufen sich laut dem Referentenentwurf auf geschätzt 40 Millionen Euro jährlich. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig anzumerken, dass die „Antibabypille“ keineswegs „nur“ die Entstehung neuen Lebens verhindert. Gerade die niedrig dosierten „Pillen“ der neueren Generation können den Eisprung – und folglich die Befruchtung – meist gar nicht unterbinden, verhindern aber die Einnistung der befruchteten Eizelle in die Gebärmutter, sodass das bereits entstandene Kind verhungert und abstirbt (Frühabtreibung). Den jungen Mädchen, denen die „Pilleoftmals auf Druck ihres Umfelds verabreicht wird, sind sich dessen meistens überhaupt nicht bewusst, weil ihnen die frühabtreibende Wirkung von den Ärzten verschwiegen wird.

Ebenso wenig herrscht in der Bevölkerung ein Bewusstsein über die erheblichen Gesundheitsgefahren, die von der massenhaften Verbreitung der „Antibabypille“ ausgehen. Die durch den Urin ins Abwasser gelangenden, unfruchtbarmachenden Hormone können von Kläranlagen nicht mehr aus dem Wasser gefiltert werden, was zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit von Mensch und Tier führt. Abgesehen davon ist allein schon das Signal, das der Staat mit der kostenlosen Verteilung der „Antibabypille“ an junge Frauen aussendet, verheerend: Anstelle das Glück früher Elternschaft wertzuschätzen und zu fördern, versucht die Regierung gezielt junge Frauen vom Kinderkriegen abzuhalten, um sie als billige Arbeitskräfte für die Wirtschaft und Steuerzahler für den Staat ausbeuten zu können. Hierfür geht man über die Leichen des eigenen Nachwuchses.

Der jetzt verkündete Entwurf zur Neuregelung von § 219a Strafgesetzbuch ist Ausdruck einer tiefen Missachtung des menschlichen Lebens und einer Kultur des Todes. Es ist auch juristisch geradezu grotesk, wenn künftig Mediziner einen rechtswidrigen Straftatbestand (Abtreibung), der nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft wird, bewerben dürften, als sei das Töten ungeborener Kinder eine normale Dienstleistung. Protestieren wir deshalb mit anbei stehender Petition an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) entschieden gegen dieses lebensfeindliche Vorhaben und setzen wir damit ein starkes Zeichen für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder! Bitte verleihen auch Sie diesen Kindern Ihre Stimme, indem Sie die Petition unterzeichnen.

Herzlichen Dank im Namen der Ungeborenen!


Petition an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU):

Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister Spahn,

noch im Dezember 2018 hatte die Bundesregierung verlautbaren lassen, man werde das Werbeverbot für Abtreibung zum Schutz des ungeborenen Lebens aufrecht erhalten. Der nun veröffentlichte Referentenentwurf zur Neuregelung von § 219a Strafgesetzbuch trägt jedoch die Handschrift der Kultur des Todes. Wir protestieren auf das Schärfste gegen dieses lebensfeindliche Vorhaben!

Es wäre geradezu grotesk, wenn künftig Mediziner auf einen rechtswidrigen Straftatbestand (Abtreibung), der nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft wird, aufmerksam machen dürften, als sei das Töten ungeborener Kinder eine normale Dienstleistung. Hier zu behaupten, es handle sich lediglich um „Information“ statt um Werbung, ist als würde man sagen, Leuchtreklame am Straßenrand sei lediglich ein informatives Verkehrsschild.

Auch ist es den Versicherten unter moralischen Gesichtspunkten absolut unzumutbar, dass diese nun mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von 40 Millionen Euro, für einen bis zum 22. Lebensjahr ausgedehnten Anspruch auf von der Krankenkasse bezahlte, hormonelle – also frühabtreibende – sogenannte „Verhütungsmittel“, bis hin zur Abtreibungspille „Pille danach“, aufkommen sollen. Welches Signal senden Sie mit so einem Anspruch an junge Mädchen, denen oft noch nicht einmal die frühabtreibende Wirkung der „Antibabypille“ bekannt ist? Im Übrigen sind Sie als Gesundheitsminister auch für die erheblichen Gesundheitsgefahren der durch die massenhafte Verbreitung der „Antibabypille“ ins Trinkwasser gelangenden Hormonbomben verantwortlich.

Wir fordern Sie auf, umgehend die lebensfeindlichen Pläne zur Neugestaltung von § 219a Strafgesetzbuch fallen zu lassen und stattdessen das Leben und besonders das Glück früher Elternschaft und Kinderreichtums wertzuschätzen und zu fördern!

Die 10045 Unterzeichner


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