Auch der UN-Flüchtlingspakt darf auf keinen Fall angenommen werden!

Update 17.12.2018: In der Vollversammlung der Vereinten Nationen stimmten 181 der 193 Mitgliedsstaaten für den UN-Flüchtlingspakt, darunter nun doch leider auch Österreich.

Die USA und Ungarn stimmten gegen den Pakt. Außerdem gab es drei Enthaltungen, darunter Tschechien. Die restlichen Staaten waren der Abstimmung fern geblieben.


Update 12.12.2018: Ungarn lehnt auch den UN-Flüchtlingspakt ab. Über diesen solle wohl in jenen Staaten, die den Migrationspakt ablehnen, dieser durch die „Hintertür“ eingeführt werden, erklärte Außenminister Peter Szijjarto. Ungarn betrachte „illegale Einwanderer als illegale Einwanderer und nicht als Flüchtlinge“, weswegen die Regierung beide Pakte ablehne.


Update 07.12.2018: Österreich wird den UN-Flüchtlingspakt nicht unterzeichnen, sondern lediglich zur Kenntnis nehmen. „Wir Freiheitlichen sind ausschließlich der österreichischen Bevölkerung verpflichtet“, betonte Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ). Österreich ist damit neben den USA das einzige Land, das gegenüber den Vereinten Nationen (UN) Vorbehalte gegen den UN-Flüchtlingspakt zum Ausdruck gebracht hat.


Update 03.12.2018: Das Schweizer Parlament besteht auf sein Mitspracherecht beim UN-Flüchtlingspakt. Auch der Bundesrat will noch bis Mitte Dezember über seine Haltung zu dem Pakt entscheiden.


Update 01.12.2018: Das österreichische Außenministerium hat nach Bekanntwerden der geplanten Zustimmung zum UNO-Flüchtlingspakt seine befürwortenden Haltung relativiert und übt nun Kritik an dem Pakt. Dieser sei „nicht die beste Lösung zur Regelung von Asylfragen“. Man prüfe deshalb momentan „kritischen Punkte im Pakt und möglicher Handlungsoptionen dazu“. Bedenken bestehen demnach gegen die globale Verteilung von Flüchtlingen und die Vermischung von Flüchtlingen nach der Genfer Konvention einerseits und Wirtschaftsflüchtlingen andererseits.


Update 30.11.2018: Österreich wird dem UN-Flüchtlingspakt zustimmen. Das Erklärte ein Sprecher des Außenministeriums gegenüber dem „Standard“. Begründet wird die Entscheidung damit, dass der Flüchtlingspakt, im Gegensatz zum Migrationspakt, angeblich die Begriffe „Flüchtlinge“ und „Migration“ nicht miteinander vermenge und den Zielsetzung der Regierung nicht entgegen stünde.


Beinahe wäre es in der Diskussion um den UN-Migrationspakt untergegangen: Die Vereinten Nationen planen neben dem Globalen Migrationspakt einen weiteren, ähnlich verhängnisvollen Pakt zur Aushebelung der nationalen Souveränität in Einwanderungsfragen, den sogenannten „Globalen Pakt für Flüchtlinge“. Kern dieses Pakts sind eine weitreichende Ausdehnung des Flüchtlingsbegriffes und großangelegte Umsiedlungsprogramme.

Beide Pakte, der UN-Migrationspakt und der UN-Flüchtlingspakt gehen auf die „New Yorker Erklärung“ für Flüchtlinge und Migranten der UN-Generalversammlung vom 19. September 2016 zurück. Damals wurde nicht nur der Migrationspakt auf den Weg gebracht, sondern zusätzlich das UNHCR (UNO-Flüchtlingshochkommissariat) mit der Ausarbeitung eines eigenen Flüchtlingspakts beauftragt. Dieser Globale Pakt für Flüchtlinge soll Mitte Dezember 2018 auf der UN-Vollversammlung verabschiedet werden und beinhaltet unter anderem:

  • In großen Wanderungsströmen nicht mehr zwischen klassischen Flüchtlingen und sonstigen Migranten zu unterscheiden.
  • Sogenannte „Klimaflüchtlinge“ mit Kriegsflüchtlingen gleichzustellen.
  • Reiche Staaten“ im Rahmen umfangreicher Umsiedlungsprogramme zu verpflichten, „Flüchtlinge“ aus Erstaufnahmeländern bei sich aufzunehmen.
  • Die Schaffung von Studien- und Arbeitsplätzen für „Flüchtlinge“ in Drittstaaten.
  • Dem Privatsektor, der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und Akteuren auf Gemeindeebene zu ermöglichen, aus Eigeninitiative „Flüchtlinge“ aufzunehmen, um eine „positive Atmosphäre für Umsiedlungen“ zu fördern.

Befürworter des Flüchtlingspaktes wenden wie schon beim Migrationspakt ein, dass diese Absichtserklärungen „nicht bindend“ seien. Das ist jedoch eine Halbwahrheit. Es handelt sich bei diesen Pakten um sogenanntes „Soft Law“, das heißt, es kann zwar tatsächlich kein Staat einen anderen direkt aus dem Vertrag heraus verklagen, jedoch wird seitens der Mainstreammedien, linken Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und Institutionen wie der EU oder UNO ein immenser moralischer Druck auf die Politik ausgeübt werden, sich an die Vereinbarungen zu halten.

Bei der Abstimmung über den Entwurf des Flüchtlingspakts in einem Ausschuss der UN-Generalversammlung am 13. November 2018 stimmten von den 193 UN-Mitgliedsstaaten 176 für den Textvorschlag, nur die USA votierten dagegen, der Rest enthielt sich seiner Stimme. Die amerikanische Vertreterin Kerry Currie erklärte, dass der Pakt mit den „souveränen Interessen“ ihres Landes nicht vereinbar sei. Mit der gleichen Begründung hatten die USA zuvor bereits den UN-Migrationspakt abgelehnt.

Eine absolut konsequente und folgerichtige Entscheidung der USA! Man fragt sich allerdings, warum die zahlreichen anderen Länder, die den Migrationspakt inzwischen ablehnen, nicht auch zusammen mit den USA gegen den Entwurf des Flüchtlingspakts, der ähnlich verhängnisvolle Auswirkungen haben wird, gestimmt haben. Wissen diese Regierungen überhaupt Bescheid, was da ihre Diplomaten bei der UNO beschlossen haben? Wie dem auch sei, mit anbei stehender Petition fordern wir die Regierungen von Deutschland, Österreich und der Schweiz auf, den Globalen Flüchtlingspakt auf keinen Fall anzunehmen und bei der UN-Vollversammlung Mitte Dezember gegen diesen Pakt zu stimmen. Bitte unterzeichnen auch Sie die Petition und verteidigen Sie damit unsere nationale Souveränität in Einwanderungsfragen gegen die Bevormundung durch die Vereinten Nationen.

Vielen Dank!


Petition an die Regierungen von Deutschland, Österreich und der Schweiz:

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Merkel,
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Kurz,
Sehr geehrter Herr Bundespräsident Berset,

neben dem Globalen Migrationspakt der UNO, aus dem sich unter anderem Österreich und zahlreiche andere Staaten bereits in vorbildlicher Weise zurückgezogen haben, planen die Vereinten Nationen einen weiteren, ähnlich verhängnisvollen Pakt zur Aushebelung unserer nationalen Souveränität in Einwanderungsfragen, den sogenannten „Globalen Pakt für Flüchtlinge“. Dieser soll Mitte Dezember in der UN-Vollversammlung verabschiedet werden.

Der Flüchtlingspakt beinhaltet zum einen eine weitreichende Ausdehnung des Flüchtlingsbegriffes, zum anderen großangelegte Umsiedlungsprogramme. So soll künftig in großen Wanderungsströmen nicht mehr zwischen klassischen Flüchtlingen und sonstigen Migranten unterschieden werden, „reiche Staaten“ zu umfangreichen Umsiedlungsprogrammen für Flüchtlinge aus Erstaufnahmeländern verpflichtet werden und ganz allgemein eine „positive Atmosphäre für Umsiedlungen“ geschaffen werden. Der Pakt missbraucht damit den Flüchtlingsbegriff als Vorwand, um nationale Einwanderungsgesetze zu umgehen und unzählige Millionen kulturfremder Einwanderer dauerhaft in Europa anzusiedeln.

Es drängt sich der Eindruck auf, dass hier ein weiterer UN-Pakt mit weitreichenden Konsequenzen für unsere nationale Einwanderungspolitik auf internationaler Ebene, am Volk und den Parlamenten vorbei, durchgewunken werden soll. Wir lehnen diesen Pakt strikt ab, und fordern Ihre Regierung auf, den Globalen Flüchtlingspakt auf keinen Fall anzunehmen und bei der UN-Vollversammlung Mitte Dezember gegen diesen Pakt zu stimmen.

Die 17467 Unterzeichner


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