Neues Abstammungsrecht stoppen – Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter!

Update 03.05.2021: Die Bundesregierung wird in dieser Wahlperiode keine Reform des Abstammungsrechts mehr auf den Weg bringen. Das geht aus einem Brief des Justizministeriums an FDP-Abgeordnete hervor. Zu dem Entwurf, der unter anderem die Einführung einer „Mit-Mutterschaft“ vorsah, seien zahlreiche und zum Teil „sehr kritische Stellungnahmen“ [Anm.: wie z.B. die Petition „Neues Abstammungsrecht stoppen – Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter!“] eingegangen. Weiter heißt es: „Über die Inhalte des Entwurfs bestehen innerhalb der Bundesregierung unterschiedliche Auffassungen, die bislang trotz intensiver Bemühungen leider noch nicht aufgelöst werden konnten.


Update 05.08.2020: Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) will in Kürze einen Entwurf zur Reform des Abstammungsrechts vorstellen. Demnach soll die sogenannte „Mit-Mutter“ oder „Co-Mutter“ eine „rechtlich gesicherte Stellung“ neben der Geburtsmutter erhalten, ohne „dass hierzu eine aufwendiges Adoptionsverfahren geführt werden muss“, so die Ministerin. Diese Regelung soll sowohl für eheliche wie auch für nichteheliche lesbische Lebensgemeinschaften gelten.

Außerdem will Lambrecht die sogenannte „Dreier-Erklärung“ ermöglichen: „Dadurch kann der neue Partner einer verheirateten Frau – etwa ein biologischer Vater, der nicht der Ehemann ist – noch während der Schwangerschaft seine Vaterschaft anerkennen lassen, wenn alle drei Betroffenen zustimmen.


Es gibt Wahrheiten, die sind so simpel und selbstverständlich, dass man meinen sollte, niemand der auch nur halbwegs bei Verstand ist, würde sie ernsthaft anzweifeln oder gar leugnen. Etwa die Tatsache, dass jeder Mensch genau einen Vater und eine Mutter hat. Doch die Gender-Ideologen wollen das nicht wahrhaben. Unter dem Regenbogenbanner sind sie zum Sturm auf die Naturgesetze selbst angetreten, allen voran Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD). Sie will nun im Rahmen eines neuen Abstammungsrechts bei lesbischen Paaren anstelle des leiblichen Vaters die Partnerin der Mutter als sogenannte „Mit-Mutter“ anerkennen.

Laut dem „Diskussionsteilentwurf“ aus dem Bundesjustizministerium ist vorgesehen, dass im Abstammungsrecht künftig anstelle von Vater und Mutter auch zwei Frauen als Eltern gelten sollen. Bei lesbischen „Ehepaaren“ würde dann die Partnerin der Mutter eines Kindes als sogenannte „Mit-Mutterals zweiter Elternteil eingetragen. Dieser kämen dann ohne Rücksicht auf den echten Vater dessen sämtliche Rechte zu. Das Kind hätte dann rechtlich zwei Mütter, aber keinen Vater. Bislang regelte § 1592 Bürgerliches Gesetzbuch eindeutig, dass jedes Kind einen Mann zum Vater hat.

Interessanterweise soll die neue Regelung zunächst nur für lesbische, nicht aber für schwule Paare gelten. Dies dürfte wohl in erster Linie daran liegen, dass in Deutschland die Leihmutterschaft – glücklicherweise – noch verboten ist und man Kindern daher die Mutter nicht so leicht wegnehmen kann wie den Vater. Es ist aber davon auszugehen, dass sobald das neue Abstammungsrecht erst einmal in Kraft ist, die Homo-Lobby gleiche Rechte für Schwule wie für Lesben fordern und die Einführung einer „Mit-Vaterschaft“ bei schwulen Paaren und die damit verbundene Leihmutterschaft eventuell sogar einklagen wird. Insofern wäre das neue Abstammungsrecht ein Dammbruch, der letztendlich auch die Legalisierung der Leihmutterschaft zur Folge haben könnte. Den Verantwortlichen ist das sicherlich auch bewusst. Barley räumt selber ein, dass mit ihrem Gesetzentwurf „grundlegende Fragen unserer Gesellschaft aufgeworfen“ werden.

Die Leidtragenden dieses irrsinnigen Gesetzesvorhabens, mit dem eine kleine Gruppe Realitätsverweigerer meint, sich über die Naturgesetze hinwegsetzen zu können, sind wieder einmal die schwächsten und wehrlosesten unserer Gesellschaft: die Kinder. Ihnen wird das Recht auf ihren Vater, später dann wohl auch noch das auf ihre Mutter geraubt. Ohne Rücksicht auf das viel beschworene „Kindeswohl“ sollen unzählige Kinder ohne Vater und ohne männliches Vorbild aufwachsen, um später eine zunehmend vaterlose Gesellschaft zu formen. Eine Gesellschaft, die von den psychischen Spätfolgen verletzter Kinderseelen geprägt sein wird. Alles im Sinne einer Ideologie, die nichts anderes zum Ziel hat, als die Familie zu zerstören und die natürliche Ordnung auf den Kopf zu stellen.

Wir müssen die hilflosen Kinder unbedingt vor diesem Gender-Wahnsinn schützen und das neue Abstammungsrecht stoppen, bevor es tief greifenden Schaden in unserer Gesellschaft anrichten kann! Kein Gesetz der Welt kann und darf sich über das Naturgesetz hinwegsetzen, dass jedem Kind von Gott her genau ein Vater und eine Mutter gegeben ist. Mit anbei stehender Petition fordern wir deshalb das Bundesjustizministerium auf, den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Abstammungsrechts umgehend fallen zu lassen und die sogenannte „Mit-Mutterschaft“ für Lesben nicht einzuführen. Bitte unterzeichnen auch Sie diese wichtige Petition zum Wohle unserer Kinder!

Herzlichen Dank!


Petition an das Bundesjustizministerium:

Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Lambrecht,

laut Ihrem „Diskussionsteilentwurf“ zur Neuregelung des Abstammungsrechts planen Sie, künftig bei lesbischen „Ehepaaren“ anstelle des leiblichen Vaters die Partnerin der Mutter als sogenannte „Mit-Mutter“ und zweiten Elternteil anzuerkennen. Die entsprechenden Kinder hätten dann rechtlich zwei Mütter, aber keinen Vater. Gegen dieses Vorhaben verwehren wir uns entschieden!

Wir sind der festen Überzeugung, dass jedes Kind von Natur her ein Recht auf Vater und Mutter hat, um sich geistig-seelisch gesund zu entwickeln. Kein Gesetz der Welt kann und darf sich über das Naturgesetz hinwegsetzen, dass Kindern von Gott her genau ein Vater und eine Mutter gegeben ist. Ferner ist davon auszugehen, dass sobald das von Ihnen geplante neue Abstammungsrecht erst einmal in Kraft ist, die Homo-Lobby gleiche Rechte für Schwule wie für Lesben fordern und die Einführung einer „Mit-Vaterschaft“ bei schwulen Paaren und die damit verbundene Leihmutterschaft eventuell sogar einklagen wird.

Zum Wohle der Kinder und um einen Dammbruch zu verhindern, der die Einführung der Leihmutterschaft zur Folge hätte, fordern wir Sie auf, Ihren Gesetzentwurf zur Neuregelung des Abstammungsrechts umgehend fallen zu lassen und die sogenannte „Mit-Mutterschaft“ für Lesben nicht einzuführen!

Die 14202 Unterzeichner


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