Der gewerbsmäßigen „Sterbehilfe“ Einhalt gebieten!

Update 28.04.2021: Das Gesetz zur Legalisierung der sogenannten „Sterbehilfe“ ist vorerst gescheitert. Die Fraktionen des deutschen Bundestags konnten sich vergangene Woche in der Orientierungsdebatte nicht auf einen gemeinsamen Entwurf verständigen.

FDP und SPD forderten in einem gemeinsamen Gesetzentwurf die Freigabe von Gift für Lebensmüde nach vorheriger Beratung. Noch radikaler war der Entwurf der Grünen, die selbst vor der Euthanasierung von Kindern nicht zurückschreckten.

Hingegen wollte die CDU/CSU-Fraktion die sogenannte „Sterbehilfe“ auf extreme Einzelfälle begrenzen. Die geschäftsmäßige Sterbehilfe sollte grundsätzlich strafbar bleiben und nur unter strengen Voraussetzungen straffrei gestellt werden, während gleichzeitig durch zwei unabhängige Gutachten sichergestellt werden sollte, dass die Suizidentscheidung absolut freiverantwortlich und ohne äußeren Druck zustande gekommen ist. Die AfD lehnte als einzige Fraktion im Bundestag die Beihilfe zum Selbstmord grundsätzlich als unvereinbar mit universellen ethischen Grundsätzen und den christlich-abendländischen Werten ab und positionierte sich klar zu einer Kultur des Lebens.

Aufgrund des bevorstehenden Wahlkampfs und der baldigen Sommerpause des Parlaments ist vorerst nicht mehr mit einem erneuten Anlauf zum Thema Euthanasie zu rechnen. Zuvor schon hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Ausgabe tödlicher Betäubungsmittel durch Apotheken untersagt. Es bleibt daher weiterhin beim Verbot der Sterbehilfe!


Es ist ein ungeheuerliches Skandal-Urteil, das der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts am 26. Februar 2020 gesprochen hat: Die sogenannte „Sterbehilfe“, also die Beihilfe zum Selbstmord oder Euthanasie, darf in Deutschland zukünftig sogar gewerbsmäßig als Dienstleistung angeboten werden. Die Verfassungsrichter argumentieren mit der „Menschenwürde“ gegen die Würde des Menschen und stellen damit die Werteordnung des Grundgesetzes auf den Kopf.

Die Richter urteilten, dass aus der in Artikel 1 Grundgesetz festgeschriebenen Unantastbarkeit der Menschenwürde, in Verbindung mit der allgemeinen Handlungsfreiheit aus Artikel 2 Grundgesetz, ein „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ resultiere. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen, womit das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 Strafgesetzbuch) verfassungswidrig und nichtig sei, so das oberste deutsche Gericht. Mit dem Urteil hat sich beim Bundesverfassungsgericht die irrige Auffassung durchgesetzt, dass die Würde des Menschen vor allem Selbstbestimmung bedeutet.

So war das von den christlich geprägten Vätern des Grundgesetzes aber nicht gemeint! Nicht umsonst haben sie in Artikel 2 Grundgesetz festgeschrieben, dass die allgemeine Handlungsfreiheit dort endet, wo gegen das Sittengesetz verstoßen wird. Wie sittlich verroht müssen Richter sein, die nicht erkennen, dass der feige Selbstmord ganz klar gegen das Sittengesetz verstößt? Der Kern der Menschenwürde besteht gerade in der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens. Die Tötung unschuldigen Lebens, also Mord, auch der Selbstmord, verletzt deshalb immer die Menschenwürde. Von daher kann es kein Recht auf Mord, auch nicht auf Selbstmord, geben.

In einer gemeinsamen Erklärung verurteilen auch die katholische und evangelische Kirche die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als „Einschnitt in unsere auf Bejahung und Förderung des Lebens ausgerichtete Kultur“. Darin heißt es, die Würde des Menschen ist „Ausdruck davon, dass Gott den Menschen nach seinem Bild geschaffen hat und ihn bejaht und dass der Mensch sein Leben vor Gott verantwortet“. Und weiter: „Wir befürchten, dass die Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck setzen kann, von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen.“ Letzteres gilt umso mehr, als dass in einem staatlichen Gesundheitssystem, wie dem deutschen, auf Alten und Kranken immer ein gewisser gesellschaftlicher Druck lastet, die Allgemeinheit von den Kosten ihrer Pflege zu „befreien“.

Angesichts dieser moralischen Schieflage muss die Politik jetzt den verbleibenden Spielraum, den ihr das Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch lässt, nutzen, um die gewerbsmäßige Euthanasie so weit es geht einzuschränken. Wir fordern deshalb mit anbei stehender Petition Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf:

  1. Sicherzustellen, dass niemand getötet werden darf, der aufgrund seines psychischen oder physischen Zustands nicht mehr in der Lage ist, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.
  2. Mechanismen einzurichten, die ausschließen, dass jemand von Dritten, dem Staat oder der Gesellschaft zum Selbstmord gedrängt wird.
  3. Ein Werbeverbot für Euthanasie zu verhängen.
  4. Beratungspflichten und ausreichende Wartefristen (Bedenkzeit) vor der Euthanasie einzuführen.

Bitte unterzeichnen auch Sie diese wichtige Petition und setzen Sie damit ein Zeichen für die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens und die Würde insbesondere alter und kranker Menschen!

Herzlichen Dank!


Petition an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU):

wir sind erschüttert, angesichts des ungeheuerlichen Skandal-Urteils des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zur Legalisierung der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung. Das Urteil stellt die christlich geprägte Werteordnung des Grundgesetzes auf den Kopf.

Wir sind überzeugt, dass der Kern der Menschenwürde gerade in der Unantastbarkeit des menschlichen Lebens besteht und Mord, auch der Selbstmord, deshalb immer eine Verletzung der Menschenwürde darstellt. Nicht umsonst findet die allgemeine Handlungsfreiheit aus Artikel 2 Grundgesetz ihre Schranken im Sittengesetz, gegen welches der Selbstmord eindeutig verstößt.

Angesichts dieser moralischen Schieflage und um zu verhindern, dass alte oder kranke Menschen auf subtile Weise unter Druck gesetzt werden, muss die Politik jetzt den verbleibenden Spielraum, den ihr das Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch lässt, nutzen, um die gewerbsmäßige Euthanasie so weit es geht einzuschränken. Angesichts der anstehenden Neuregelung der sogenannten „Sterbehilfe“ fordern wir Sie deshalb auf:

1. Sicherzustellen, dass niemand getötet werden darf, der aufgrund seines psychischen oder physischen Zustands nicht mehr in der Lage ist, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen.

2. Mechanismen einzurichten, die ausschließen, dass jemand von Dritten, dem Staat oder der Gesellschaft zum Selbstmord gedrängt wird.

3. Ein Werbeverbot für Euthanasie zu verhängen.

4. Beratungspflichten und ausreichende Wartefristen (Bedenkzeit) vor der Euthanasie einzuführen.

Bitte setzen Sie sich so für die Unantastbarkeit des menschlichen Lebens und die Würde insbesondere alter und kranker Menschen ein!

Die 7872 Unterzeichner


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