„Hetze und Hasskriminalität“ darf nicht in die Liste der EU-Straftatbestände aufgenommen werden!

Die Panik vor dem Ausgang der EU-Parlamentswahl und sogar der Präsidentschaftswahl in den USA ist beim EU-Establishment anscheinend so ausgeprägt, dass man sich fast täglich mit neuen Zensurbestrebungen überbietet. Jetzt fordert das EU-Parlament „Hetze und Hasskriminalität“ in die Liste der EU-Straftatbestände aufzunehmen – eine Liste, die eigentlich der Bekämpfung internationaler Mafia-Strukturen und Terrororganisationen dient. Wenn es darum geht missliebige Meinungen im Internet zu zensieren, ist den Brüsseler Bürokraten offenbar kein Mittel mehr zu weitgehend oder zu übertrieben.

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt, hat das EU-Parlament am 18.01.2024 eine Entschließung angenommen, mit der der EU-Rat aufgefordert wird, einen Beschluss zu verabschieden, der es der EU-Kommission erlauben würde, „Hetze und Hasskriminalität“ in die Liste der EU-Straftatbestände aufzunehmen. Dabei handelt es sich um besonders schwere Straftaten mit grenzüberschreitender Dimension, wie in Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU festgelegt. Bisher gehören dazu: Terrorismus, Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von Frauen und Kindern, illegaler Drogenhandel, illegaler Waffenhandel, Geldwäsche, Korruption, Fälschung von Zahlungsmitteln, Computerkriminalität und organisierte Kriminalität.

Nun versucht das EU-Parlament also in einem sogenannten Eigeninitiativ-Verfahren diese Liste um „Hassrede und Hassverbrechen“ zu erweitern. Dabei schlägt das EU-Parlament vor, dass die sogenannten „Passerelle-Klauseln“ genutzt werden sollen, um die eigentlich erforderliche Einstimmigkeit im EU-Rat zu umgehen. Dies macht aus Sicht der Zensur-Befürworter durchaus Sinn, gibt es doch noch einige Länder in der EU, in denen das Menschenrecht auf freie Rede geschützt wird und die den Zensurbestrebungen voraussichtlich nicht zustimmen würden. Sobald dann nämlich die neue Straftat erst einmal in die Liste aufgenommen worden ist, sind EU-Parlament und EU-Rat befugt, auch Sanktionen festzulegen, die EU-weit gelten. Im konkreten Fall würden entsprechende Äußerungen dann auch in den Ländern bestraft, in denen sie eigentlich geschützt sind.

Denn in der EU ist zwar bereits „Hate Speech“ aufgrund etwa von Hautfarbe, Religion und nationaler oder ethnischer Herkunft strafbar, doch künftig soll gemäß der Entschließung die Definition von Hassverbrechen unter anderem auf Geschlecht, sexuelle Orientierung, Gender, Geschlechtsidentität, Alter und Behinderung ausgeweitet werden. So wäre es künftig beispielsweise strafbar, Männer, die sich als „Transfrauen“ ansehen, als Männer zu bezeichnen. Außerdem fordert das EU-Parlament die EU-Kommission auf, einen offenen“ Ansatz zu erwägen, sodass die Gründe für eine strafbare „Diskriminierungstetig zunehmen und weitere Opfergruppen ergänzt werden könnten.

Mit der Entschließung stellt das EU-Parlament die freie Rede und das Aussprechen der Wahrheit nicht nur auf eine Stufe mit Verbrechen der Mafia und Terrororganisationen, es öffnet auch mit juristischen Kaugummibegriffen der Willkür Tür und Tor. Jeder Diskurs, der den herrschenden Eliten nur irgendwie gefährlich werden könnte, könnte damit im Keim erstickt werden. Die EU-Kommission ist jedoch nicht verpflichtet, der Aufforderung des EU-Parlaments nachzukommen. Machen wir deshalb jetzt mit anbei stehender Petition gemeinsam Druck auf die EU-Kommission, die Aufnahme von „Hetze und Hasskriminalität“ in die Liste der EU-Straftatbestände abzulehnen und stattdessen unser Menschenrecht auf freie Rede zu gewährleisten. Bitte unterzeichnen und teilen auch Sie diese Petition und zeigen Sie damit, dass Sie für Ihr Recht auf freie Rede einstehen. Wir müssen gemeinsam unsere Stimme erheben und uns dagegen wehren, dass bald jeder kriminalisiert wird, der nur irgendwie die herrschende Politik kritisiert.

Vielen Dank!


[emailpetition id=”185″]