Die neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) der WHO müssen unbedingt abgelehnt werden!

Update 13.11.2024: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) analysiert und festgestellt, „dass die Schweiz bereits über die nötigen Kapazitäten zur Prävention, Vorbereitung und Reaktion auf gesundheitliche Notlagen verfügt, um die Anpassung umzusetzen“ und die neuen Verpflichtungen, welche sich aus den Anpassungen ergeben, im Rahmen der bestehenden Strukturen und Ressourcen erfüllt werden können.

Nun soll eine Vernehmlassung durchgeführt werden, um „dem großen öffentlichen Interesse an diesem Thema Rechnung zu tragen“. Diese dauert bis zum 27. Februar 2025. Brisant ist, dass für die Umsetzung der rechtlich bindenden Vorschriften laut dem Bundesrat angeblich keine Gesetzesänderungen notwendig sein soll. Beobachter befürchten, dass die Änderungen so an Volk und Parlament vorbeigeschmuggelt werden könnten.


Update 10.10.2024: Die Leiterin der Abteilung Internationales im Bundesamt für Gesundheit (BAG), Barbara Schedler Fischer, hat auf die Petition geantwortet. Die vollständige Stellungnahme ist hier einsehbar:

Antwort BAG 10.10.2024

Darin heißt es: „Die Anpassungen der IGV (2005) wurden am 1. Juni 2024 von der Weltgesundheitsversammlung (WHA) im Konsens von allen Mitgliedsstaaten angenommen. Dementsprechend fand keine Abstimmung hierzu statt.“ Derzeit würden die Auswirkungen der Änderungen geprüft und dann entscheide die Schweiz souverän darüber, ob sie diese Anpassungen gutheißen oder ablehnen will. Die 10-monatige Frist hierzu habe mit der der offiziellen Notifikation der WHO an die Mitgliedsstaaten am 19. September 2024 begonnen zu laufen.

Das BAG versichert: „Grundrechte wie die Meinungsfreiheit sind in der Schweiz durch die Bundesverfassung und das Völkerrecht – insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention – jederzeit geschützt. Die Schweiz schließt keine Staatsverträge ab, die gegen diese Grundrechte verstoßen.“ Und weiter: „Die Ausrufung eines PHEICs – oder neu, einer «pandemic emergency» – durch die WHO führt nicht automatisch zu einer «besonderen Lage» in der Schweiz, da diese immer eine Beurteilung der Gefährdung der öffentlichen Gesundheit in der Schweiz voraussetzt. Die Schweiz wird auch in Zukunft diese im Epidemiengesetz vorgesehene Beurteilung selbstständig durchführen.

Das Schreiben schließt mit dem Versprechen: „Die Schweiz wird auch in Zukunft souverän über ihre Gesundheitspolitik sowie über allfällige Maßnahmen im Falle einer «gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite (PHEIC)» oder im Pandemiefall entscheiden.


Update 11.09.2024: Das luxemburgische Ministère de la Santé et de la Sécurité sociale hat den Erhalt der Petition betreffend die Abstimmung der diesjährigen Weltgesundheitsversammlung in Bezug auf die Internationalen Gesundheitsvorschriften bestätigt.


Update 10. 09.2024: Das deutsche Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Eingang der Petition bestätigt.


Update 10.09.2024: Die Sektion Politische Rechte der Bundeskanzlei in Bern hat den Eingang der Petition bestätigt und an das zuständige Departement weitergeleitet.


Die Freude über das Scheitern des globalen Pandemievertrags auf der diesjährigen Weltgesundheitsversammlung war groß. Im Schatten dieses, für die weltweite Freiheitsbewegung immens wichtigen Sieges, hat die WHO jedoch in einer höchst fragwürdigen Nacht- und Nebelaktion weitreichende Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) beschlossen. Ihr Inkrafttreten hätte gravierende Auswirkungen auf unsere Freiheit und würde die Bürgerrechte massiv einschränken.

Während die Weltöffentlichkeit auf den drohenden Pandemievertrag gerichtet war, nutze die WHO die Gunst der Stunde, um ihre nicht minder gefährlichen Änderungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) auf den Weg zu bringen. Bei der Abstimmung zu später Stunde ging es nachweislich nicht mit rechten Dingen zu: So wurde das komplexe Vertragswerk den Delegierten in der Endfassung erst unmittelbar vor der Abstimmung vorgelegt, obwohl dies gemäß den Vorschriften der WHO eigentlich mindestens vier Monate vor der Abstimmung hätte geschehen müssen. Der Abstimmungsvorgang selbst erfolgte dann nicht per Stimmzettel oder Handzeichen, sondern per Akklamation, das heißt, der Vorsitzende fragte kurz in die Runde, ob es Einwände gäbe und erklärte den Vertrag dann für angenommen.

Die Änderungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) sehen unter anderem eine erhebliche Ausweitung der Machtbefugnisse von WHO-Generaldirektor Tedros vor. Dieser kann nun eine pandemische Notlage“ ausrufen, ohne diese anhand von Fakten begründen zu müssen. Zudem müssen sich die Vertragsstaaten zu einer Informationskontrolle verpflichten, „einschließlich der Bekämpfung von Fehl- und Desinformationen“. Kredite und Zuschüsse der Internationalen Finanzorganisationen an ärmere Länder sollen als Druckmittel zur Umsetzung von „Empfehlungen“ der WHO eingesetzt werden. Eine neue Definition von „relevanten Gesundheitsprodukten“, die einzig zugelassen sind, um einen Gesundheitsnotstand zu bekämpfen und zu beenden, enthält nun erstmals Zell- und Gentherapien und andere fragwürdige Gesundheitstechnologien.

Zusammengefasst bedeuten die Änderungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) für den Bürger weitreichende Zensur auf Geheiß der WHO und Big-Pharma, Überwachung und Digitalisierung, einseitige Lockdown-Ausrufungen durch den Generaldirektor der WHO (bis hin zum „Klima-Lockdown“), die Rückkehr von Test- und Impfzertifikaten, Impfzwang, Quarantäne und Isolation, Contact-Tracing, weitreichende Einschränkungen der Reisefreiheit und Ähnliches. Dies alles dient vor allem auch als Vorbereitung auf den geplanten globalen Pandemievertrag und hätte gravierende Folgen für die Freiheit des Einzelnen. Unsere Bürgerrechte würden massiv eingeschränkt.

Die gute Nachricht: Wir können das Inkrafttreten der neuen Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) noch stoppen, indem wir die Regierung dazu bringen, innerhalb der zehnmonatigen Frist nach Annahme, also bis spätestens Ende März 2025, Widerspruch einzulegen und gleichzeitig die Ablehnung der Änderungen (sogenanntes Opting-out) zu erklären. Fordern wir deshalb jetzt mit anbei stehender Petition die Gesundheitsminister von Deutschland, Österreich, der Schweiz und Luxemburg nachdrücklich auf, dieses Widerspruchsrecht unverzüglich auszuüben und die Ablehnung der Änderungen gegenüber der WHO zu erklären. Bitte unterzeichnen auch Sie diese enorm wichtige Petition zur Verteidigung unserer Freiheit und nationalen Souveränität und helfen Sie mit, maximalen Widerstand gegen die WHO-Pläne aufzubauen, indem Sie die Petition möglichst zahlreich teilen und an Ihre Freunde und Bekannten weiterleiten.

Herzlichen Dank!


[emailpetition id=”195″]