Gender-Kritiker Winterhoff muss Verfassungsrichter werden!

Professor Dr. Christian Winterhoff ist ein international renommierter Verfassungsrechtler, der sich in hohem Maße durch persönliche Qualitäten wie Redlichkeit, Unbestechlichkeit und Verfassungstreue auszeichnet. Ein idealer Kandidat also für das Amt eines Verfassungsrichters, würde man meinen. Doch im gegenwärtig zerfallenden deutschen Rechtsstaat werden ihm diese Eigenschaften nun zum Verhängnis: Winterhoff hat nämlich festgestellt, dass die Gender-Indoktrinierung an Schulen mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, weshalb die Jamaika-Koalition in Schleswig Holstein ihn jetzt nicht zum Verfassungsrichter ernennen will.

Professor Winterhoff war von der CDU für das Amt eines Landesverfassungsrichters in Schleswig-Holstein vorgeschlagen worden. Doch nun, nur wenige Tage vor seiner Wahl im Landtag, haben CDU, Grüne, FDP und SSW (Südschleswigscher Wählerverband) ihren Personalvorschlag zurückgezogen. Wie die „Lübecker Nachrichten“ berichten, ist Winterhoffs kritische Haltung zur Gender-Sexualerziehung an Schulen der Grund dafür. In einem Rechtsgutachten zur Sexualerziehung in Schleswig-Holstein aus dem Jahr 2016 ist der renommierte Rechtsprofessor zu dem Ergebnis gekommen, dass „schulischer Unterricht mit dem Ziel, die Schüler zur – im Sinne einer Befürwortung verstandenen – Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehenverfassungswidrig ist.

Zudem hatte Winterhoff in einem Vortrag im Mai 2017 zum Gender-Lehrplan in Hessen festgestellt, dass dieser sowohl gegen das Grundgesetz, als auch gegen das hessische Schulgesetz verstößt. Insbesondere ist es laut Winterhoff absolut unzulässig, wenn externe Homo-Lobby-Gruppen in Schulklassen ohne Anwesenheit des Lehrers Werbung für ihre schwul-lesbische Lebensweise machen, wie es an hessischen Schulen oft gängige Praxis ist. „Das hessische Schulgesetz enthält das Bildungsziel der Achtung und Toleranz anderer Menschen, nicht das Ziel, dass andere Menschen akzeptiert werden müssen und dass die Verhaltensweisen anderer Menschen gutgeheißen werden müssen“, so Winterhoff.

Ausgerechnet diese sachlich-nüchterne und wissenschaftliche Herangehensweise mit Blick auf das Grundgesetz und geltendes Recht kreidet ihm jetzt der Grünen-Abgeordnete Rasmus Andresen an: Winterhoff sei als Landesverfassungsrichter „unter keinen Umständen mehr wählbar. Wer sich um ein so herausragendes Amt im Land bewerbe, dürfe sich nicht im Vorfeld schon zum Sprachrohr von Menschenfeinden und Rechten machen.“ Die Grünen sind Teil der in Schleswig-Holstein regierenden Jamaika-Koalition und der politische Arm der Homo- und Gender-Lobby.

Diese ungeheuerliche Aussage von Rasmus Andresen zeigt, wie katastrophal es hierzulande um den Rechtsstaat steht. Wer noch an den Grundsätzen der Verfassung und des geltenden Rechts festhält und nicht blindlings den Dogmen der Genderideologie Folge leistet, der wird auf dem Scheiterhaufen der Mainstream-Presse zum Extremisten und „Menschenfeind“ erklärt und dessen Aufstiegschancen im Justizapparat sind ganz schnell beendet. Eine unabhängige Justiz ist somit nicht mehr gegeben und wohl auch gar nicht im Sinne der Gender-Parteien, die um Ihre Macht und Ihre Meinungshoheit fürchten.

Wir dürfen bei diesem gefährlichen Prozess nicht schweigend zuschauen! Solidarisieren wir uns mit Gender-Kritikern wie Professor Winterhoff und bieten wir ihnen den öffentlichen Rückhalt, den sie angesichts einer völlig familienfeindlich ideologisierten Politik benötigen. Mit anbei stehender Petition wenden wir uns deshalb an die Landtagsfraktion der CDU Schleswig-Holstein und deren Fraktionsvorsitzenden Tobias Koch und fordern sie auf, sich hinter ihren Kandidaten Professor Winterhoff zu stellen und ihn zum Landesverfassungsrichter zu wählen. Bitte unterzeichnen auch Sie die Petition, damit der Genderideologie im Justizapparat Einhalt geboten wird.

Herzlichen Dank!


Petition an Tobias Koch (CDU):

Sehr geehrter Herr Koch,

Ihre Fraktion hat Herrn Professor Dr. Christian Winterhoff für das Amt eines Landesverfassungsrichters in Schleswig-Holstein vorgeschlagen. Professor Winterhoff ist ein international renommierter Verfassungsrechtler, der sich in hohem Maße durch persönliche Qualitäten wie Redlichkeit, Unbestechlichkeit und Verfassungstreue auszeichnet. Umso mehr enttäuscht es uns, dass Sie diesen Personalvorschlag nun zurückgezogen haben.

Offensichtlich wird Herrn Professor Winterhoff ausgerechnet seine unbefangene und wissenschaftliche Herangehensweise an die Verfassung und geltendes Recht zum Verhängnis, hat er doch in einem juristisch einwandfreien Gutachten festgestellt, dass „schulischer Unterricht mit dem Ziel, die Schüler zur – im Sinne einer Befürwortung verstandenen – Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen“ verfassungswidrig ist. Weil er also die Dogmen der Genderideologie nicht über das geltende Recht und das Grundgesetz stellt, wird er von links-grünen Ideologen wie Herrn Andresen zum „Menschenfeind“ erklärt und leider auch von Ihrer – einstmals konservativen – Partei fallen gelassen.

Dies ist nicht nur völlig unverständlich, sondern mit Blick auf die Rechtsstaatlichkeit skandalös! Wenn Richter aussortiert werden, weil sie nicht einer bestimmten politischen Ideologie anhängen, dann kann man nicht mehr von einer unabhängigen Justiz sprechen. Wir bitten Sie daher, sich zum Schutz von Ehe und Familie, sowie der Rechtsstaatlichkeit hinter Ihren Kandidaten Professor Winterhoff zu stellen und ihn zum Landesverfassungsrichter zu wählen!

Mit freundlichen Grüßen

Die 12315 Unterzeichner


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