Abtreibungswerbung gehört verboten – § 219a Strafgesetzbuch verteidigen!

Update12.12.2018: Die Bundesregierung hält am Werbeverbot für Abtreibung fest, will Paragraf 219a jedoch reformieren. Die Minister einigen sich auf ein Eckpunkte-Papier, das vor allem mehr staatliche Kinderverhütungs-Propaganda, mehr staatliche Abtreibungswerbung und eine Art Rechtsanspruch auf das Finden eines Abtreibungsarztes vorsieht. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll im Januar 2019 vorgelegt werden.


Update 03.03.2018: Die SPD will einen Antrag zur Abschaffung von § 219a StGB (Werbeverbot für Abtreibung) in den Bundestag einbringen. Das erklärte Fraktionsvize Eva Högl. Wir müssen jetzt mit unserer Petition noch einmal verstärkten Druck auf die Abgeordneten aufbauen. Abtreibungswerbung gehört verboten!


Update 22.12.2017: Am 16. Dezember 2017 hat der Bundesrat über einen Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen beraten, der den Titel trägt: „Aufhebung des § 219a Strafgesetzbuch“. Der Antrag schlägt vor, die Vorschrift ersatzlos zu streichen. Er wurde an den zuständigen Rechtsausschuss geleitet.


Die Abtreibungslobby, linke Parteien und lebensfeindliche Medien betreiben momentan eine gigantische PR-Kampagne, um das Werbeverbot für Abtreibung aus § 219a Strafgesetzbuch abzuschaffen. Mit erschreckendem Erfolg: SPD, FDP, Grüne und Linke wollen nun die Zeit bis zur Bildung einer neuen Regierung nutzen, um in einer fraktionsübergreifenden Initiative im Bundestag das Verbot von Abtreibungswerbung zu kippen.

Die Kampagne der Lebensfeinde ist offensichtlich von ganz langer Hand geplant und bis ins Detail koordiniert: Zunächst schlüpfte die Abtreibungsärztin Kristina Hänel in die Opferrolle, ließ sich bewusst wegen des Straftatbestands „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaftverurteilen und kündigte an, gegebenenfalls durch alle Instanzen ziehen zu wollen. Abtreibungswerbung ist, wie jeder Aufruf, ein Verbrechen zu begehen, eine Straftat. Gemäß § 219a Strafgesetzbuch wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, „wer öffentlich (…) eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs (…) anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt“.

Parallel zu dem Prozess startete Hänel auf dem linkslastigen Portal Change.org eine Petition zur Abschaffung von § 219a Strafgesetzbuch, die mittlerweile mehr als 150.000 Unterzeichner (Stand: 12.12.2017, 9:00 Uhr) hat. Darauf folgte eine gigantische Medienkampagne. Schnell wurden die Hashtags „#KristinaHänel“ und „#219a“ ins Leben gerufen, das linksradikale Kampfblatt „TAZ“ initiierte in Anlehnung an Alice Schwarzers „Wir haben abgetrieben!“ eine Selbstbezichtigungskampagne für Ärzte, die ebenfalls für Abtreibung werben und der „Spiegel“ titelte auf seiner Jugend-Agitationsseite „Bento“: „Warum Paragraf 219a endlich abgeschafft werden muss“. Begleitet wurde alles natürlich mit gewohnt lebensfeindlicher Berichterstattung aus dem mit Zwangsgebühren finanzierten Staatsrundfunk.

Den Vogel aber hat wieder einmal der momentan geschäftsführende Justizminister Heiko Maas abgeschossen. Er behauptet glatt, der Lebensschutzparagraf 219a Strafgesetzbuch sei ein Relikt aus der Nazi-Zeit. Damit folgt er der absurden Argumentation der Hänel-Petition, in der wider jede historische Logik behauptet wird, § 219a Strafgesetzbuch sei geschaffen worden, „um jüdische Ärzte zu kriminalisieren und ein Klima zu schaffen, in dem letztlich dann 1943 die Strafrechtsnorm nach eugenischen und bevölkerungspolitischen Gesichtspunkten umstrukturiert wurde.“ Im gleichen Nazi-Wahn wollte Maas zuvor schon den Mordparagrafen abschaffen.

Das Gegenteil ist natürlich der Fall: Hänel, Maas und die Abtreibungslobby wollen das Strafrecht nach ihren eigenen, menschenverachtenden, eugenischen und bevölkerungspolitischen Gesichtspunkten umstrukturieren. Schon jetzt wird mittels moderner, vorgeburtlicher Diagnostik standardmäßig und kassenfinanziert behindertes Leben im Mutterleib aufgespürt. Neun von zehn Menschen mit Trisomie 21 werden vor der Geburt ermordet. Behinderte Kinder sind auf den Straßen Merkel-Deutschlands fast nicht mehr anzutreffen. Die systematische Vernichtung unschuldiger Kinder in der BRD fordert täglich mehr als 1.000 neue Opfer. Der Bestand des deutschen Volkes ist dadurch existenziell gefährdet.

Wenn es den Lebensfeinden gelingt, Werbung für den grausamen Abtreibungsmord zu legalisieren, wird das noch wesentlich mehr unschuldigen Kindern das Leben kosten! Es darf nicht sein, dass die Abtreibungszahlen durch derlei perfide Werbung noch mehr in die Höhe getrieben werden! Wir müssen jetzt aufstehen und eine Lebensschutzkampagne zum Erhalt von § 219a Strafgesetzbuch (Verbot der Abtreibungswerbung) starten, die mindestens genauso viel Unterstützung erhält, wie die Petition der Abtreiberin Hänel. Bitte verteidigen auch Sie das Lebensrecht der Ungeborenen, indem Sie die anbei stehende Petition an den deutschen Bundestag unterzeichnen und vor allem auch möglichst zahlreich weiterverbreiten. Wir müssen der Welt zeigen, dass die Feinde des Lebens nicht in der Mehrheit sind!

Vielen Dank im Namen der Ungeborenen!


Petition an den Deutschen Bundestag:

Sehr geehrte Abgeordnete,

gegenwärtig läuft eine breit angelegte Kampagne von Abtreibungsbefürwortern, deren Ziel es ist, das Werbeverbot für Abtreibung aus § 219a Strafgesetzbuch abzuschaffen. Offensichtlich findet diese Kampagne Anklang bei den Bundestagsfraktionen der SPD, der Grünen und der Linken, sowie Teilen der FDP. Wir möchten Sie diesbezüglich an Ihre historische Verantwortung erinnern und appellieren an Ihr Gewissen, bei einer etwaigen Abstimmung im Bundestag für den unveränderten Erhalt von § 219a Strafgesetzbuch zu stimmen.

Artikel 1 Grundgesetz gebietet es, die Würde des Menschen als unantastbar zu achten und zu verteidigen. Werbung für das Töten unschuldigen, menschlichen Lebens ist mit der Würde des Menschen absolut unvereinbar. Schon jetzt kostet die Straffreiheit der Abtreibung täglich 1.000 unschuldigen Kindern in der BRD das Leben. Neun von zehn Menschen mit Trisomie 21 werden vor der Geburt getötet. Behinderte Kinder sind auf den Straßen Deutschlands fast nicht mehr anzutreffen. Diese Zahlen würden durch die Legalisierung von Abtreibungswerbung noch mehr in die Höhe getrieben.

Egal wie Sie abstimmen, Sie werden einst vor Gott und der Geschichte für Ihr Abstimmungsverhalten Rechenschaft ablegen und sich verantworten müssen. Kommende Generationen werden das himmelschreiende Unrecht der Abtreibung nicht vergessen. Millionen Tote mahnen!

Die 10461 Unterzeichner


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