UN-Migrationspakt jetzt doch für alle EU-Länder verbindlich? – Nicht mit uns!

Wie wurde in der Diskussion um den globalen Migrationspakt der Vereinten Nationen von den Mainstream-Medien, der deutschen Bundesregierung und nicht zuletzt der EU-Kommission immer wieder gebetsmühlenartig wiederholt, der Pakt sei ja rechtlich gar nicht verbindlich und habe auch sonst keinerlei Auswirkungen auf die nationale Einwanderungs-Gesetzgebung. Jetzt bestätigt der juristische Dienst der EU-Kommission das, was vielen sofort klar war: All diese Beteuerungen von der Unverbindlichkeit des UN-Migrationspaktes waren nichts als Lüge! Und sogar den Staaten, die den Pakt nicht unterzeichnet haben, will man ihn nun durch die Hintertür des EU-Rechts im Nachhinein doch noch aufoktroyieren.

Der juristische Dienst der EU-Kommission betrachtet den UN-Migrationspakt als in der ganzen EU gültig und will ihn in die EU-Gesetzgebung einfließen lassen. Das geht aus einem internen Rechtsgutachten des Dienstes hervor, welches ungarischen Medien zugespielt wurde. Dort heißt es in Punkt 17, es spiele keine Rolle, dass EU-Mitgliedsstaaten gegen den Pakt gestimmt oder sich diesbezüglich ihrer Stimme enthalten haben: „Nur die Annahme der Resolution durch die UN-Generalversammlung hat juristische Auswirkungen des UN-Migrationspaktes auf die Rechtsordnung der EU geschaffen.

Anschließend kommt das Rechtsgutachten der EU-Kommission unter Berufung auf den EU-Vertrag zu dem Ergebnis, „[…] dass der UN-Migrationspakt ein integraler Bestandteil der Positionen der EU in der Entwicklungszusammenarbeit ist, weil der UN-Migrationspakt zum rechtlichen Rahmenwerk der EU beiträgt.“ Und weiter: „Im Einklang mit dem Prinzip der loyalen Zusammenarbeit sollen die EU-Mitgliedsstaaten die EU bei der Erreichung ihrer Ziele unterstützen, inklusive der Umsetzung des UN-Migrationspaktes. Zugleich sollen sie auf alle Aktionen verzichten, die das Erreichen dieser Ziele gefährden könnten.

Für entsprechende Empörung sorgte das Dokument bei jenen neun EU-Mitgliedsstaaten, die gegen den UN-Migrationspakt gestimmt hatten, beziehungsweise sich bei der Abstimmung in der UN-Generalversammlung ihrer Stimme enthalten hatten. Die österreichische Außenministerin Karin Kneissl (FPÖ) richtete umgehend eine Protestnote an die EU-Kommission und bekräftigte, dass die österreichische Regierung, die dem Pakt aus guten Gründen nicht beigetreten ist, diesen auch weiterhin als rechtlich unverbindlich behandeln werde. Der ungarische Außenminister Péter Szijjártó erklärte, durch das Rechtsgutachten sei die „schwerwiegendste Lüge Brüssels“ ans Licht gekommen. Dies bedeute, so Szijjártó, dass die Schlacht noch nicht vorbei sei, sondern eine neue Schlacht gegen die geheimen Brüsseler Pro-Einwanderungs-Pläne beginne.

Das Vorgehen der EU-Kommission ist wieder einmal typisch für den Brüsseler Beamtenapparat: Man nimmt demokratische Entscheidungen souveräner Staaten nicht zur Kenntnis und versucht mit Weisungen und Direktiven seitens der EU-Kommission Politik an den Bürgern und den nationalen Parlamenten vorbei zu machen. Wir dürfen nicht zulassen, dass der UN-Migrationspakt Bestandteil des EU-Rechts wird und den Völkern dadurch die Kontrolle über die Zuwanderungspolitik komplett aus den Händen gerissen und an die Multikulturalisten und Einwanderungsfanatiker der EU und UN übertragen wird! Schließen wir uns deshalb mit anbei stehender Petition dem Protest der Außenminister von Österreich und Ungarn an und fordern wir von der EU-Kommission jegliche Versuche zu unterlassen, den globalen UN-Migrationspakt in EU-Recht umzuwandeln. Bitte unterzeichnen auch Sie diese wichtige Petition um zu verhindern, dass die EU der unkontrollierten Masseneinwanderung in ganz Europa Tür und Tor öffnet!

Vielen Dank!


Petition an die EU-Kommission:

Sehr geehrter Herr EU-Kommissionspräsident Juncker,

mit allergrößter Empörung haben wir das Rechtsgutachten des juristischen Dienstes der EU-Kommission zur Kenntnis genommen, wonach der UN-Migrationspakt „integraler Bestandteil der Positionen der EU in der Entwicklungszusammenarbeit“ sei, „zum rechtlichen Rahmenwerk der EU“ beitrage und deshalb sämtliche EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet seien, ihn umzusetzen. Wir protestieren aufs Schärfste gegen diese Rechtsauffassung, die das exakte Gegenteil, der im Vorfeld von offiziellen Stellen der EU stets behaupteten, rechtlichen Unverbindlichkeit des UN-Paktes darstellt!

Der Standpunkt des juristischen Dienstes missachtet gröblich die Souveränität in Einwanderungsfragen jener neun EU-Mitgliedsstaaten, die in der UN-Generalversammlung sehr bewusst und aus gutem Grund gegen den UN-Migrationspakt gestimmt hatten, beziehungsweise sich bei der Abstimmung ihrer Stimme enthalten hatten. Hier wird versucht, gegen den erklärten Willen der Völker Politik an den Bürgern und den nationalen Parlamenten vorbei zu machen.

Wir fordern die EU-Kommission deshalb auf, jegliche Versuche zu unterlassen, den globalen UN-Migrationspakt in EU-Recht umzuwandeln und die demokratischen Entscheidungen souveräner Staaten gegen den UN-Migrationspakt voll und ganz zu respektieren!

Die 13903 Unterzeichner


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