Ehe verteidigen – Polygamie endlich wirksam unterbinden!

Update 08.06.2018: Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hat ihre Ermittlungen wegen Bigamie, Förderung von Bigamie, Sozialleistungsbetrug und sexuellem Missbrauch gegen den mit zwei Frauen in Pinneberg lebenden Syrer eingestellt und wird diesen nicht anklagen. „In Deutschland ist Bigamie zwar strafbar, die Fortführung bereits im Ausland geschlossener Doppelehen jedoch nicht“, so ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Daran müssen wir dringen etwas ändern!


Die gottgegebene Institution der Ehe als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau wird momentan von zwei Seiten her angegriffen. Während einerseits die Kulturmarxisten mit der sogenannten „Ehe für alle“ die Qualität der Ehe unterminieren, indem nun jeder jeden heiraten kann, wird die Quantität der Ehe als Zweibund durch das islamische Sharia-Recht und die Vielweiberei gefährdet.

Eigentlich ist die Polygamie in Deutschland gemäß § 1306 BGB absolut unzulässig und wird gemäß § 172 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Das gilt jedoch nur für die Eheschließung vor deutschen Standesämtern und nicht für das Führen der Mehrfachehe an sich und so sieht die Realität inzwischen aufgrund zahlreicher islamischer Sharia-Ehen ganz anders aus.

Jüngstes Beispiel dafür ist der Fall eines syrischen Fluchtsimulanten, der in Pinneberg auf Steuerzahlerkosten ein geräumiges Einfamilienhaus bewohnt und kürzlich seine Zweitfrau, die kaum 13 Jahre alt war, als er sie heiratete, nach Deutschland nachholen durfte, obwohl dies eigentlich gemäß § 30 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz verboten ist. Die Behörden sprechen von einer angeblichen Ausnahme, man habe die klare gesetzliche Vorgabe aufgrund des Kindeswohls der bereits in Deutschland lebenden Kinder der Zweitfrau missachtet; eine Begründung mit der die „Ausnahme“ jederzeit zur Regel werden kann. Der Syrer, dessen dritte Ehefrau momentan noch in Syrien verweilt, gibt hingegen an, auch noch eine vierte Ehe eingehen zu wollen, denn „Allah“ erlaube einen Harem mit bis zu vier Frauen. Nur das Haus, das er inzwischen mit 12 Familienangehörigen bewohnt, werde ihm bald zu klein. Arbeiten gehen wolle der Syrer trotz Arbeitserlaubnis auch nicht, sondern viel lieber bei seinen Kindern zu Hause bleiben und so bedankt er sich nochmals vor laufenden Fernsehkameras bei „Mama Merkel“ für die Rundumversorgung.

Dass es sich hier keineswegs – wie von den Behörden behauptet – um eine Ausnahme handelt, zeigt die Schätzung des Islamwissenschaftlers Mathias Rohe, demzufolge in Berlin bereits 20 bis 30 Prozent der arabischen Männer mindestens eine Zweitfrau haben. Der Staat könne das angeblich deshalb nicht verhindern, weil religiös geschlossene Ehen nicht als rechtswirksam angesehen werden.

Wir dürfen nicht zulassen, dass das deutsche Recht und das christlich-abendländische Eheverständnis immer mehr durch das Sharia-Recht verdrängt werden und die Polygamie zunehmend zur gelebten Realität in Deutschland wird. Ansonsten steht zu befürchten, dass nach der Homo-Pseudo-„Ehe“ auch bald die Vielweiberei legalisiert wird. Eine echte Ehe kann und darf nur zwischen einem Mann und einer Frau bestehen!

Wir fordern daher mit anbei stehender Petition an Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley (SPD):

  1. Die strikte Anwendung von § 30 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (Verbot des Nachzugs von Zweitfrauen).
  2. Die Ausweitung von § 172 StGB (Verbot der Doppelehe) auf die tatsächliche Führung von Ehen, insbesondere auch wenn diese religiös geschlossen wurden.

Der Staat soll endlich seine Gesetze zur Anwendung bringen. Bitte schließen auch Sie sich diesen wichtigen Forderungen zum Schutz der Ehe als gottgegebene Institution zwischen einem Mann und einer Frau an!

Vielen Dank!


Petition an Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley (SPD):

Sehr geehrte Frau Familienministerin Dr. Barley,

Artikel 6 Grundgesetz definiert die Ehe klar als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau. Aus diesem Grunde ist die Vielweiberei gemäß § 1306 BGB absolut unzulässig und wird gemäß § 172 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die Realität sieht in Deutschland jedoch inzwischen aufgrund zahlreicher Sharia-Ehen ganz anders aus.

Jüngstes Beispiel für diese Besorgnis erregende Entwicklung ist der Fall eines syrischen „Flüchtlings“, dem es in Pinneberg gestattet wurde, entgegen des eindeutigen Verbots aus § 30 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz seine Zweitfrau nach Deutschland nachzuholen. Die Behörden sprechen von einer Ausnahme und argumentieren mit dem Kindeswohl; einer Begründung mit der die „Ausnahme“ jederzeit zur Regel werden kann. Der Islamwissenschaftler Mathias Rohe geht davon aus, dass in Berlin bereits 20 bis 30 Prozent der arabischen Männer eine Zweitfrau haben.

Aus diesem Grund fordern wir Sie auf, zur Wahrung der Rechtsordnung und des christlich-abendländischen Eheverständnisses, erstens die strikte Anwendung von § 30 Absatz 4 Aufenthaltsgesetz (Verbot des Nachzugs von Zweitfrauen) sicherzustellen und zweitens § 172 StGB (Verbot der Doppelehe) auf die tatsächliche Führung von Ehen auszuweiten, insbesondere auch, wenn diese religiös geschlossen wurden.

Vielen Dank für Ihren entsprechenden Einsatz!

Die 11554 Unterzeichner


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