Illegale Einwanderer und straffällige Scheinasylanten endlich konsequent abschieben!

Update 10.01.2017: Österreichs neuer Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat angekündigt, schärfer gegen kriminelle Einwanderer vorzugehen. Man werde mit einer „sehr, sehr strengen Asylpolitik“ auf den drastischen Anstieg der Ausländerkriminalität antworten. „Das heißt, möglichst zu verhindern, dass eine große Masse von Menschen unkontrolliert ins Land kommt“, so der Minister. Kickl kündigte außerdem raschere Asylverfahren und schnellere Abschiebungen bei negativen Asylbescheiden an.


Nach den Übergriffen in der Silvesternacht von Köln hatte die etablierte Politik vollmundig versprochen, nun härter durchzugreifen und endlich konsequent abzuschieben. Offensichtlich waren das aber wieder einmal nur leere Worte, denn immer noch befinden sich hunderttausende abgelehnte Asylbewerber illegal im Land und kriminelle Ausländer werden einfach nicht abgeschoben. Stattdessen erhalten unzählige Ausreisepflichtige wegen Zeitüberschreitung einen dauerhaften, legalen Aufenthaltstitel. Höchste Zeit, dass die Politik ihren Worten nun endlich Taten folgen lässt!

Allein in Deutschland gab es im letzten Jahr mehr als eine halbe Million abgelehnter Asylanträge. Im gleichen Zeitraum wurden aber nur 16.000 illegale Einwanderer abgeschoben. Die Zahl freiwilliger Ausreisen liegt trotz kostspieliger finanzieller Anreize in einem nicht nennenswerten Bereich. Gleichzeitig sind mehr als 300.000 Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide bei deutschen Gerichten anhängig. Das liegt daran, dass illegale Einwanderer mit Unterstützung der Asyllobby auch in aussichtslosen Fällen gegen jeden abgelehnten Bescheid klagen, um die Gerichte gezielt zu überlasten und aufgrund von Zeitüberschreitung doch noch einen dauerhaften legalen Aufenthaltstitel zu erlangen. Dadurch werden die Sozialsysteme Tag für Tag mehr belastet. Jeder Asylbewerber kostet den deutschen Steuerzahler im Monat mehr als 1.050 Euro.

In Österreich zeichnet sich ein ähnliches Bild ab. Dort wurden im Jahr 2016 von über 36.600 abzuschiebenden Asylbewerbern nur 10.200 tatsächlich abgeschoben. In diese Statistik sind aber die nicht abgeschobenen Illegalen aus den Vorjahren noch gar nicht eingerechnet. Der Großteil dieser eigentlich Ausreisepflichtigen bezieht weiterhin die volle Grundversorgung, die bei Familien schnell an die 1.000 Euro im Monat betragen kann.

Selbst kriminelle Ausländer werden nur selten abgeschoben. Statistisch werden Abschiebungen von Straftätern nicht einmal gesondert erfasst, sondern sind in den oben genannten Zahlen bereits enthalten. Wie gering die Abschiebungen in diesem Bereich jedoch sind, zeigt schon die Tatsache, dass allein im Jahr 2016 in Deutschland 616.000 ausländische Tatverdächtige ermittelt wurden, aber insgesamt, inklusive illegaler Einwanderer, nur 16.000 Abschiebungen stattgefunden haben. Das liegt daran, dass selbst schwerstkriminelle Serientäter trotz rechtskräftiger Verurteilung ihren Flüchtlingsstatus nicht verlieren und eine ganze Reihe von Abschiebeverboten existiert, beispielsweise, wenn die Herkunft des Straftäters nicht eindeutig geklärt werden kann, dieser eine eheähnliche Beziehung mit einer Deutschen unterhält oder – nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) – im Herkunftsland „schlechte ökonomische Lebensbedingungen“ herrschen. So kommt es dann, dass Serienverbrecher wie Qaisar S. 17 mal wegen Straftaten wie Vergewaltigung, Körperverletzung und Schießereien vor Gericht stehen, aber nie abgeschoben werden und sich immer noch in Deutschland aufhalten können.

Man fragt sich, was denn eigentlich noch alles passieren muss, bis endlich konsequent abgeschoben wird. Sind all die Vergewaltigungen, Morde und Terroranschläge der vergangen Jahre noch immer nicht genug?

Wir fordern daher mit anbei stehender Petition von den Innenministern Deutschlands (Thomas de Maizière), Österreichs (Herbert Kickl) und der Schweiz (Alain Berset), folgende Punkte endlich konsequent umzusetzen:

  1. Abgelehnte Asylbewerber, und solche die falsche Angaben über ihre Identität machen, sind umgehend und ohne langwierige Gerichtsprozesse in ihre Heimat abzuschieben.
  2. Die Ersitzung eines legalen, dauerhaften Aufenthaltstitels durch Zeitüberschreitung darf nicht mehr möglich sein.
  3. Illegalen Einwanderern darf kein kostenloser Rechtsbeistand für Klagen gegen einen abgelehnten Asylantrag gewährt werden.
  4. Kriminelle Ausländer und solche, die missbräuchlich Sozialleistungen in Anspruch genommen haben, sind unabhängig vom Strafmaß und ohne falsche Rücksichtnahme unmittelbar nach ihrer Verurteilung in ihre Herkunftsländer abzuschieben.

Bitte unterzeichnen auch Sie die Petition, damit in unserer Heimat endlich wieder Sicherheit, Ordnung und Rechtsstaatlichkeit herrschen!

Vielen Dank!


Petition an die Innenminister von Deutschland, Österreich und der Schweiz:

Sehr geehrter Herr de Maizière,
Sehr geehrter Herr Kickl,
Sehr geehrter Herr Berset,

Trotz vollmundiger Versprechungen seitens der Politik, nun endlich konsequent durchzugreifen, wird immer noch nur ein Bruchteil der abgelehnten Asylbewerber tatsächlich abgeschoben. Unzählige Ausreisepflichtige erlangen inzwischen wegen Zeitüberschreitung sogar einen dauerhaften, legalen Aufenthaltstitel, nachdem die Gerichte mit völlig unbegründeten Klagen gegen abgelehnte Asylbescheide überschwemmt wurden. Die Sozialsysteme werden durch die Illegalen mit Unsummen belastet und selbst kriminelle Serientäter befinden sich weiterhin ungehindert im Land.

Man fragt sich, was denn eigentlich noch alles passieren muss, bis endlich konsequent abgeschoben wird. Sind all die Vergewaltigungen, Morde und Terroranschläge der vergangen Jahre noch immer nicht genug?
Wir fordern daher:

1. Abgelehnte Asylbewerber, und solche die falsche Angaben über ihre Identität machen, sind umgehend und ohne langwierige Gerichtsprozesse in ihre Heimat abzuschieben.
2. Die Ersitzung eines legalen, dauerhaften Aufenthaltstitels durch Zeitüberschreitung darf nicht mehr möglich sein.
3. Illegalen Einwanderern darf kein kostenloser Rechtsbeistand für Klagen gegen einen abgelehnten Asylantrag gewährt werden.
4. Kriminelle Ausländer und solche, die missbräuchlich Sozialleistungen in Anspruch genommen haben, sind unabhängig vom Strafmaß und ohne falsche Rücksichtnahme unmittelbar nach ihrer Verurteilung in ihre Herkunftsländer abzuschieben.

Die 8525 Unterzeichner


[emailpetition id=”21″]